Elektronische Dokumentation zum Hautkrebs-Screening – Abgabe der Dokumentationen auf separatem Datenträger
Im Heft 1/2009 der KVS-Mitteilungen haben wir Sie auf die Notwendigkeit der seit dem 1. Januar 2009 geltenden elektronischen Dokumentation zum Hautkrebs-Screening (HKS) für Hausärzte und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten hingewiesen.Ergänzend möchten wir Sie darüber informieren, dass die Gebührenordnungs-
positionen für das Hautkrebs-Screening in jedem Fall von beiden Fachgruppen quartalsgerecht abzurechnen sind – das heißt in dem Quartal, in welchem sich der Patient zum HKS vorstellt.
Wird vom Hausarzt mindestens eine der angegebenen Verdachtsdiagnosen festgestellt, so ist unter Angabe dieser Verdachtsdiagnose zum zweiten Hautkrebs-Screening an den Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten/Dermatologen zu überweisen.
Der Dermatologe kann im Rahmen des HKS eine Dokumentation mit histopathologischem Befund erstellen.
Liegen dem Dermatologen die histologischen Befunde bis Quartalsende noch nicht vor, ist ein Nachreichen der Dokumentation im Folgequartal notwendig und auch möglich. Die Dermatologen wurden hierzu gesondert informiert.
Die HKS-Dokumentationen sollen auf einem separaten Datenträger exportiert werden. Dieser Datenträger ist zu beschriften und eine Versandliste beizufügen. Die Versandliste wird durch das Programm automatisch erstellt. Die
Dokumentationsdaten sind am Ende des jeweiligen Quartals (erstmals Quartal I/2009) zusammen mit der Abrechnung bei der KV Sachsen einzureichen. Akzeptiert werden alle Medien, die auch für die Abrechnung eingesetzt werden können (CD, Diskette, DVD).
Die bei der KV Sachsen eingereichten Dokumentationen werden gesammelt und an ein wissenschaftliches Institut, welches von der KBV noch benannt werden muss, zur Evaluation weitergegeben.
Bei Fragen zum Dokumentationsprogramm wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Systemhaus.
– Qualitätssicherung/dae –
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Rehabilitations-Richtlinien: Schulungstermine für das Curriculum
Die KV Sachsen bietet folgende Schulungstermine zur Absolvierung des eintägigen Curriculums an: Termin/Ort: 13. Juni 2009, 9.00 Uhr – 17.00 Uhr KVS Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Carl-Hamel-Straße 3, 09116 Chemnitz 07. November 2009, 9.00 Uhr – 17.00 Uhr KVS Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig Die CD-ROM, die für das Selbststudium vorgesehen ist, wird dem Arzt nach der Anmeldung zugesandt. Die Aneignung der Inhalte der CD-ROM wird bei der Curriculumsteilnahme vorausgesetzt. Anmeldung: Bitte melden Sie sich unter folgenden Adressen schriftlich oder telefonisch an: 13.06.2009 Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz Carl-Hamel-Straße 3, 09116 Chemnitz Ansprechpartner: Frau Seidel, Fax: 0371 2789-493, Tel.: 0371 27 89-475 E-mail: chemnitz@kvs-sachsen.de 07.11.2009 Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig Braunstraße 16, 04347 Leipzig Ansprechpartner: Frau Schnitzler, Fax: 0341 2432-103 E-mail: leipzig@kvs-sachsen.de Hinweis: Diese Veranstaltung wird mit 21 Fortbildungspunkten bewertet. – Qualitätssicherung/ba –--------------------
Kurzinformation zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems
Zum 1. Januar 2004 schreibt das SGB V (§ 135a) vor, dass Vertragsärzte, -psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren … Qualitätsmanagement ausüben müssen.Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf dieser Grundlage erarbeitete „Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“ (www.g-ba.de) trat am 01.01.2006 in Kraft und regelt die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung.
Die Richtlinie nennt die Anforderungen an ein praxisinternes QM und konkretisiert den Zeitablauf. Es gibt keine verpflichtende Festlegung auf ein bestimmtes QM-System und keine Pflicht zur Zertifizierung, definiert werden lediglich die Grundelemente und Instrumente zur Umsetzung (nachzulesen in den KVS-Mitteilungen 02/2009).
Jeder niedergelassene Arzt/Psychotherapeut soll bis 31.12.2009 ein strukturiertes System vollständig eingeführt haben. Danach gewährt die Richtlinie noch ein Jahr für die Testphase. Ab 01.01.2011 muss das Praxis-QM dann voll implementiert und im alltäglichen Einsatz sein.
Vertragsärzte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie noch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnahmen, sollten ihr einrichtungsinternes QM-System innerhalb von 4 Jahren nach Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit vollständig eingeführt haben.
– Qualitätssicherung/cc –
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