Bericht über die Richtgrößenprüfung Arzneimittel 2006
Die Prüfungsstelle hat im Jahr 2008 die Richtgrößenprüfung der Verordnungen von Arznei- und Verbandmitteln einschließlich Sprechstundenbedarf für das Verordnungsjahr 2006 durchgeführt. In diesem Verordnungsjahr hatten 2.026 Arztpraxen die gewichtete Richtgröße um mehr als 15% überschritten.Von diesen Arztpraxen wurde im Ergebnis der Vorab-Prüfung in 272 Fällen ein Prüfverfahren eröffnet. In 5 Fällen wurde das Prüfverfahren im Jahr 2008 aus Verfahrensgründen eingestellt. In 154 Fällen wurde eine Sachentscheidung getroffen. Davon waren 56 Entscheidungen keine Maßnahme, 38 Fälle eine Beratung und in 60 Fällen verblieb im Ergebnis des Prüfverfahrens ein unwirtschaftlicher Mehrbetrag, weshalb ein Regress angekündigt wurde.
Gemäß Prüfungsvereinbarung wurde diesen Ärzten vor der Regressentscheidung die Möglichkeit eingeräumt, ein Minderungsangebot oder eine Vereinbarung zu praxisindividuellen Richtgrößen abzuschließen. In 40 Fällen wurde diese angebotene individuelle Richtgröße angenommen oder eine Minderungsvereinbarung abgeschlossen. In den verbliebenen 20 Fällen wurde ein Regressbescheid erlassen. Etwa 80% der im Ergebnis der Prüfverfahren angekündigten Regresse entfielen auf Fachärzte für Allgemeinmedizin. Die erlassenen Regressbescheide bewegen sich der Höhe nach in einer Bandbreite von ca. 2.700 Euro bis 120.000 Euro. Die durchschnittliche Höhe der erlassenen Regressbescheide beträgt ca. 33.000 Euro.
Die verbleibenden Verfahren wurden im Jahr 2009 aus Verfahrensgründen eingestellt.
Die Richtgrößenprüfung Arzneimittel 2006 hat gezeigt, dass es sich lohnt, Zeit in die Darstellung der Praxisbesonderheiten zu investieren. Dabei müssen gute Stellungnahmen weder zeitaufwändig noch umfangreich sein. Bei der Darlegung der eigenen Praxisbesonderheiten kommt es darauf an, die Unterschiede zwischen der eigenen Praxis und den Praxen der eigenen Fachgruppe darzulegen.
Dazu sollte der Arzt seine Patientenschaft und deren Erkrankungen so systematisieren, dass sich signifikante Abweichungen vom Durchschnitt der Fachgruppe erkennen lassen. Unter diesen Gesichtspunkten sollte der Arzt die Erforderlichkeit bestimmter Verordnungen erläutern.
Der Schwerpunkt gut strukturierter ärztlicher Stellungnahmen lag in der Richtgrößenprüfung Arzneimittel 2006 in der Darlegung signifikanter Unterschiede zwischen Praxis und Fachgruppe sowie in der Beschreibung der aus diesen Unterschieden resultierenden notwendigen Mehrverordnungen.
Eine Richtgrößenprüfung Heilmittel für 2006 fand nicht statt.
Hermann Bechtel
Leiter der Prüfungsstelle
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