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Aber der Patient verblutet trotz Transfusion 

In seinem Schreiben vom 03.02.2009 an die KV Sachsen, dass wir nachstehend veröffentlichen, setzt sich Dr. Stefan Heilmann, FA für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde in Dresden, kritisch mit der Honorarreform auseinander.


Sehr geehrter Herr Kollege Heckemann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.12.2008 und Ihre guten Wünsche zum Neuen Jahr, die ich hier erwidern möchte. Ich wünsche Ihnen für 2009 vor allem Gesundheit, aber auch Erfolg und Zufriedenheit.

Ich nehme an, dass sich auf Ihrem Schreibtisch die Mappen häufen, in denen Ihnen die sächsischen Kollegen Ihre Gedanken zum neuen RLV mitteilen. Die Äußerungen reichen wieder einmal von schierer Verzweiflung über sachliche Bemerkungen bis zu groben Vorwürfen. Das alles haben Sie vorher gesehen und sicher haben Sie sich schon darauf eingestellt. Nun, natürlich bin auch ich nicht begeistert von den Entwicklungen, aber das Schlimmste, denke ich, kommt noch.

Ich fürchte sehr, dass die Konflikte dieser Honorarreform zu einer Spaltung und letztendlich zur Zerschlagung der KBV führen. Ich bin in den letzten Jahren von der Notwendigkeit des KV-Systems überzeugt gewesen und bin es noch. Jedoch kann bei der gegenwärtigen Situation auch der Letzte den Glauben an das vorhandene Konstrukt der Krankenversorgung in Deutschland verlieren.

Wir haben dem neuen EBM vor ein paar Jahren mit Mut entgegengesehen. Uns wurde ein betriebswirtschaftlich fundierter EBM mit 5.11 Cent Punktwert versprochen. Wir haben 3.75Cent bekommen. Wieviel das hinter allen Versprechungen zurückblieb, konnte sich jeder ausrechnen. Wir haben der neuen Honorarreform mit Hoffnung entgegengesehen. Die Ost-West-Angleichung sollte (wenn auch nur beinahe) kommen. Bekommen haben wir 3,5Cent pro Punkt. Das ist nicht mehr zu ertragen. Dass die Verhandlungen schwierig waren, wer würde es bezweifeln. Daß 2,5 Milliarden (je nach Rechnung) mehr im System ein Erfolg sind – keine Frage. Aber der Patient verblutet trotz Transfusion. Die KBV hat unter schlechten Bedingungen ein schlechtes Verhandlungsergebnis erzielt und wir in Sachsen haben dazu beigetragen. Wir haben, gemäß des Anratens der KVS über unser RLV hinaus weiter Leistungen erbracht, haben weiter behandelt und damit ca. 30% der ARBEIT umsonst, kostenlos, für nichts getan. Zitat KVS: „die hohen Fallzahlen werden sich irgendwann lohnen“. Die KV hat uns hier einen wahren Bärendienst erwiesen. Denn nun ist, kurz gesagt, die gesamte Menge der angeforderten Punkte durch die zur Verfügung stehende Geldmenge geteilt worden. Damit haben wir diese umsonst erbrachten Leistungen praktisch eingepreist. Das war eine riesige Rabattaktion, über die sich Frau Schmidt noch lange freuen wird. Diese Entwertung ärztlicher Arbeit ist beispiellos und muss von der KBV voll verantwortet werden. In diesen 30% umsonst erbrachten Punkten der letzten Jahre stecken Arbeit und Zeit von Ärzten und Mitarbeitern aller Praxen in Sachsen. Wir haben hier Leistungen verschenkt und unsere Mitarbeiter für diese trotzdem bezahlt. Diese Leistungen sind eingeschlossen in den Praxiskosten der letzten Jahre und sind von uns praktisch bar bezahlt worden. Ich glaube nicht, dass die KBV sich von diesem Vertrauensverlust erholen wird. Die KBV hätte meiner Meinung nach den Versorgungsauftrag zurückgeben müssen, so wie es Herr Dr. Köhler bereits 2008 in einem Interview im DÄ erwogen hatte.

Am Ende des Tunnels winkten nun noch immer die viel kolportierten, ständig erwähnten und auch von Herrn Prof. Schulze im neuesten Ärzteblatt Sachsen angeführten 10% mehr Einkommen. Ob ein Tausch von 30% mehr Arbeit gegen 10% mehr Einkommen ein gutes Geschäft ist, sei noch dahingestellt. Doch nun ist auch diese Hoffnung zunichte. Mit dem neu festgelegten RLV bekomme ich genau dasselbe Geld wie vorher. Die durchschnittliche Scheinzahl in der Gruppe der HNO-Ärzte liegt bei 1187 Scheinen, meine Scheinzahl liegt ca. 30% darüber. Ich verdiene aber nicht mehr. Warum kommt von der Erhöhung, die vor allem überdurchschnittlich Leistung erbringenden Praxen zugute kommen sollte, nichts an?

Von der Feststellung, dass das RLV ca. 60% des Einkommens ausmachen sollte, ist in der HNO-Heilkunde nicht die Rede. Praktisch 100% unserer Kasseneinnahmen fallen unter das RLV. Außerbudgetäre Leistungen gibt es faktisch nicht, abgesehen vom ambulanten Operieren, das nicht in jeder Praxis erfolgt.

Bei einem Scheinwert von 27,59 Euro kann man zudem keine qualitativ hochwertige HNO-Heilkunde machen, das ist illusorisch. Die betriebswirtschaftliche Begründung für diese Aussage will ich mir hier ersparen. Ich muss mit diesem Fallwert meine überdurchschnittliche Fallzahl halten, um genau so wenig zu bekommen wie im letzten Jahr. Investitionen sind weiterhin mit den Erlösen aus der Kassenpraxis nicht möglich. Wie soll dieses System eine Überlebenschance haben? Ich bin Kassenarzt. Betriebswirtschaftlich gesprochen, ist die Versorgung von Kassenpatienten mein Kerngeschäft. Wenn ein Konzern mit seinem Kerngeschäft kein Geld mehr verdient, verkauft er diese Branche oder wird insolvent. Ich kann mit meiner Arbeit als reiner Kassenarzt bei bereits schlanken Strukturen bei weitem kein Oberarztgehalt erzielen, das angeblich immer wieder zur Bemessung herangezogen wurde. Ich habe keine Lust, mein Einkommen mit Vitamininfusionen aufzubessern, an die ich nicht glaube oder dem Patienten Geld aus der Tasche zu ziehen für Dinge, die eigentlich zu einer ordentlichen Medizin dazugehören sollten. Ich will Patienten behandeln und kein Wellnesscenter führen, sonst hätte ich BWL studiert. In meinen Augen steht die KBV vor dem Desaster, nicht vor der Rettung mit den berühmten 2,5 Milliarden. Wenn alle unserer Kollegen gezwungen sein werden, ihre bisher überdurchschnittliche Fallzahl zu halten, nur um genau so wenig zu verdienen wie vorher, wird das letztendlich Wasser auf den Mühlen derer sein, die den Systemausstieg propagieren. Die Systemaussteiger als heterogene Gruppe mit unterschiedlichen Interessen werden nun leichte Beute im Zuge der Neuregelung des Gesundheits-„Marktes“ im Sinne der Politik und der großen Medizinkonzerne sein und sich irgendwann als Angestellte im MVZ der Rhön-AG wiederfinden.

Ich muß gegen die Höhe des RLV hiermit Einspruch erheben. Was sollte ich sonst tun?


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Heilmann
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Offener Brief von Dr. Thomas Lipp an Ludger Beyerle (Ärzte Zeitung): Honorarerhöhung mit unerträglicher Arroganz abgesprochen 

In der Ärzte Zeitung vom 22.01.09 hatte Herr Ludger Beyerle unter dem Titel „Irrationale Finanzverteilung schädigt Vertragsärzte“ eine Praxis-Kolumne zum Thema Honorarreform verfasst. Dort kritisierte er in scharfer Form u. a. die aus seiner Sicht übermäßige Zuweisung von Honorarmitteln an den Osten und an Gemeinschaftspraxen. Zwei Zitate als Beispiel: „Blickt man auf die Defizite im Westen, so ist die Zuweisung in dieser Höhe kaum begründet“ (1) „Über fünf Prozent Honorarzuwachs bei den RLV gingen jeder Einzelpraxis in Deutschland zum 01.01.2009 verloren durch die dreiste Zuweisung eines um 10 Prozent erhöhten RLV an die Gemeinschaftspraxen“ (2). In seiner Entgegnung auf die Behauptungen von Herrn Beyerle (veröffentlichen wir nachfolgend) fand Dr. Thomas Lipp aus Leipzig ebenso klare Worte:

Sehr geehrter Herr Beyerle,

ich gebe zu, die Formel „geehrter“ fällt in diesem Fall schwer. Zwar lese ich Ihre recht spitzen Bemerkungen des Öfteren mit Vergnügen. Ihr letztes Schreiben vom Donnerstag, den 22.01. allerdings halte ich für eine Unverschämtheit – und kann Unterstellungen Ihnen gegenüber nur schwer zurückhalten. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie die Tragweite ihrer Zeilen voll erfassen: In einer fast unerträglichen Arroganz sprechen Sie den Kollegen eine Honorarerhöhung in den neuen Bundesländern, die über der in den alten liegt, schlichtweg ab. Mit anderen Worten begrüßen Sie die seit 15 Jahren ungleiche Bezahlung der Kollegen. Jahrelang haben wir – und damit spreche ich von den Kollegen im Osten des Landes – nur 75% des Honorars bekommen. Finden Sie es tatsächlich korrekt, dass der Arzt im Osten 25% weniger als sein Kollege im Westen bekommt beziehungsweise dass er in gleicher Zeit 30% mehr Patienten behandeln muss, um auf ein annähernd gleiches Honorar wie im Westen zu kommen? Zudem Sie zugleich auch die Tatsache verschweigen, dass auch der Honoraranteil durch Privatpatienten zwischen Ost und West weit auseinander geht: Während dieser sich im Osten fast zwischen 2 und 5% bewegt, liegt er im Westen bei durchschnittlich bis zu 30% je nach Gegend und Fachrichtung. Ich würde Sie aus akademischer Solidarität innerhalb eines Berufsstandes bitten, solche diskriminierenden Bemerkungen zu unterlassen. Sie sind Ihnen und einer solchen Kolumne unwürdig. Das betrifft auch meinen zweiten Kritikpunkt: Ihre immer wieder geäußerten Tiraden gegen die Bezahlung von Gemeinschaftspraxen und deren 10-prozentigen Aufschlag.

Wenn Sie die Argumentationslinie nicht kennen, sollten Sie keine Zeitungskolumnen schreiben. Kennen und verstünden Sie sie aber, sollten Sie ebenfalls nicht darüber schreiben, denn Sie legen falsches Zeugnis ab. Gemeinschaftspraxen sind in der Regel Praxen mit umfangreicheren Öffnungszeiten als Einzelpraxen. Da dort meist auch ein größeres Betreuungsspektrum vorhanden ist, werden die Patienten sehr häufig umfangreicher als in Einzelpraxen behandelt. Urlaubs- oder Ausfallzeiten entfallen in der Regel. In Praxisgemeinschaften, MVZ oder anderen Berufsausübungsgemeinschaften werden Patienten von verschieden Ärzten mit vollen Fallpauschalen abgerechnet. Bei Gemeinschaftspraxen fachgleicher Art entfallen diese Pauschalen. Dementsprechend wird ein mehrfach geringeres Honorar gezahlt. Um zu verhindern, dass sich Gemeinschaftspraxen in Praxisgemeinschaften oder in MVZs umwandeln und dadurch mehr Honorar generieren, wird Gemeinschaftspraxen fachgleicher Art ein 10-prozentiger Aufschlag angeboten, der den Mehraufwand nach allen betriebswirtschaftlichen Rechnungen keinesfalls in voller Höhe deckt, jedoch einen Ausgleich zu anderen Berufsausübungsformen darstellt.
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Polemik? 

Brief von Frau Mrazek an die KV Sachsen und Antwort von Herrn Dr. Heckemann
Brief von Frau Mrazek vom 21.02.2009 zur Ausgabe 2/2009 der KVS-Miteilungen


Sehr geehrte Damen und Herren!

Vielen Dank für die Wiedergabe des Klartext Interviews mit dem Vorstandsvorsitzenden der KVS, Herrn Dr. Heckemann, das endlich letzte Klarheit gebracht hat, wer die wahren Schuldigen am finanziellen Leiden der sächsischen Ärzte sind: es sind die ca. 500 Psychotherapeuten, die 5000 Vertragsärzte in den Ruin treiben.

Um nicht kleinlich zu erscheinen, möchte ich nicht so weit gehen und Fakten bemühen: vor allem nicht, dass der größte Teil für die Finanzierung der Ausgaben für die Psychotherapie von unseren Vertretern selbst verhandelt wurde, nein, so eng muss man nicht bei den Tatsachen bleiben.

Ich möchte aber schon anfragen, wie sich die KV Sachsen und deren Vorstand vorstellt, die Interessen der Psychotherapeuten mitvertreten zu können, wenn derart polemische Behauptungen aufgestellt werden und wem sie dienen.

Daher meine Aufforderung an den Vorstand der KVS: lassen Sie die billige Polemik und sehen Sie, wie Sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Sehen Sie doch, wie Sie besser ohne uns kommen. Wir sorgen liebend gerne für uns selbst!

Mit freundlichen kollegialen Grüssen

Andrea Mrazek, M.A.,M.S.
Psychologische Psychotherapeutin, Radebeul



Antwort von Herrn Dr. Heckemann auf den Brief von Frau Mrazek

Sehr geehrte Frau Mrazek,

ich glaube eigentlich nicht, dass meine Antwort auf die Frage nach der größten Fehldiagnose: „Die Diagnose Fairness. Ich hatte die Erwartung, dass die Politik nicht so unfair sein kann, die Integration der Psychotherapeuten in das KV-System dauerhaft zu lasten der Ärzte zu finanzieren“, eine polemische Behauptung ist. Zumindest ist es wohl offensichtlich, dass der Vorwurf ausschließlich an die Politik gerichtet ist, keineswegs aber an die Psychotherapeuten.

Andererseits ist es nun mal Tatsache, dass die Vorgaben der Politik dazu führten, dass allein durch die Zunahme der Zahl und der Leistungen der Psychotherapeuten seit 2007 aktuell von der KV Sachsen ein Betrag aufgebracht werden musste, der die RLV-Fallwerte aller Fachärzte um ca. 4 Prozent vermindert.

Eine Beteiligung der Kassen an diesen Kosten ist nun mal leider vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Wir halten in der KV Sachsen die gesetzlichen Bestimmungen sehr wohl ein, erlauben uns aber doch, deren Auswirkungen zu benennen und kritisch zu hinterfragen.

Wünschen würden wir uns nur, dass wir gemeinsam mit den Psychotherapeuten von Politik und Kassen die volle Finanzierung dieses für die Patienten wichtigen und unverzichtbaren Teiles der ambulanten Medizin erstreiten.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen
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Mal schräg betrachtet: der Arzt als Loser und Winner im Jahr 2009 

Seit dem Editorial unseres KV-Chefs in den KV-Mitteilungen 1/2009 weiß ich es genau: Ich bin ein Loser-Arzt, nämlich einer mit überdurchschnittlichem Fallwert!

Damit wir es richtig verstehen, kein Verlierer, denn ich habe nichts verloren, weder an Erfahrung noch an Wissen, arbeite fleißig an meinen Fortbildungspunkten. Auch kein Gerät in der Praxis ist verloren gegangen. Ich bin ein Loser, das weiß jeder moderne Mensch, was das ist. Ich muss erkennen, es war alles Unsinn, was meine Lehrer mir vermittelten! Facharzt, Zusatzbezeichnungen, Spezialkenntnisse – nur Meilensteine zum Loser-Sein.

Zum Glück belehrt mich mein KV-Chef: Loser mit überdurchschnittlichem Fallwert müssen ihr Loser-Sein auch akzeptieren! Besondere Spezialkenntnisse heißt besonderer Loser! Danke, vielen Dank – endlich mal einer, der mir zeigt, wo es langgeht. Irgendwie habe ich die Sache trotzdem nicht ganz kapiert.

Statt sich damit zu beschäftigen, wie man bei Säuglingen zuverlässig das Hörvermoegen bestimmt oder wie man unter dem Mikroskop Trommelfelle repariert, hätte ich mich lieber damit beschäftigen sollen, wie man über hundert Patienten in einer Stunde so behandelt, dass sie sich behandelt fühlen, auch wenn sie nicht wirklich behandelt worden sind? Richtig, so wäre ich zum Winner geworden!

Und man soll sich auch nicht immer mit Sachen abgeben, die nicht erwünscht sind.

Was am Ende für den Patienten herauskommt, ist ja auch egal. Hauptsache, es kommt ein unterdurchschnittlicher Fallwert heraus! Gut gelernt, oder?

Lieber Herr KV-Chef, wahrscheinlich bestehe ich Ihre Winner-Prüfung nicht, weil ich als sturer, unbelehrbarer Arzt an den alten Lehren festhalten will. Blöderweise geht es nicht um den Pilotenschein oder die Yacht für mich, sondern um die Patientenversorgung, die Arbeitsplätze meiner Mitarbeiterinnen und um mein Dach über dem Kopf, mein Essen und die Beiträge, die ich pflichtgemäß abführen muss, auch an die KV. Möglich, dass ich als Loser-Arzt verhungern muss, aber das kann ich Ihnen versichern, im Hungerstreik im KV-Haus, mit Fernsehen, Presse und dem ganzen Medien-Trara. Damit Sie einen echten Loser zum Anfassen haben.




Da der Autor des obigen Briefes anonym bleiben möchte (Name ist der Redaktion bekannt), ergibt sich für mich die Möglichkeit einer kurzen Anmerkung:

Das Leistungsspektrum dieser Gemeinschaftspraxis zweier Ärzte ist in den letzten Jahren im Wesentlichen gleich geblieben, mit Ausnahme einer neuen Leistung, die allerdings jetzt von ca. 70% der Fachgruppe erbracht wird.

Die von der Praxis in nennenswertem Umfang erbrachten Leistungen des ambulanten Operierens werden extrabudgetär und im Jahr 2009 auch höher als 2008 vergütet. In der Tat ergibt sich allerdings laut der Honorarhochrechnung für das laufende Quartal ein Verlust in Höhe von knapp 12% zum Vorjahresquartal. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass dem gegenüber auch eine erhebliche Reduktion der Fallzahlen steht, denn diese sind seit dem RLV-Bemessungszeitraum III/2001 – II/2002 deutlich gesunken. Konkret bedeutet dies eine Verminderung der Fallzahlen von im Durchschnitt 2.429 auf 1.900 Fälle in I/2008 und damit um 22%. Abschließend sei mir die Einschätzung erlaubt, dass die Worte „…hätte ich mich lieber damit beschäftigen sollen, wie man über hundert Patienten in einer Stunde so behandelt, dass sie sich behandelt fühlen, auch wenn sie nicht wirklich behandelt worden sind?“ einen gewissen unkollegialen Touch aufweisen.


Dr. Klaus Heckemann
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Fragwürdige Schreiben der Deutschen BKK zur Nachcodierung 

Erneut mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass sich Krankenkassen – wie im aktuellen Fall der Deutschen BKK – mit fragwürdigen Scheiben an unsere Ärzte wenden. Die KV Sachsen warnt vor solchen Schreiben (siehe nachfolgende änd-Meldung) und auch die Ärzte wehren sich (siehe unten stehendes Schreiben von Frau Dipl.-Med. Anneli Hannemann, FÄ für Allgemeinmedizin in Coswig, vom 16.02.2009 an die Deutsche BKK)

KV Sachsen warnt vor Schreiben der Deutschen BKK zur Codierung

Das umstrittene Schreiben der Deutschen BKK zur Nachcodierung von Diagnosen aus dem Jahr 2007 stößt nun auch auf die Kritik der Kassenärztlichen Vereinigungen. „Stichproben ergaben, dass den verordneten Arzneimitteln vielfach sehr wohl zulassungskonforme Diagnosen auf den Behandlungsscheinen zugrunde lagen“, kritisiert die KV Sachsen dezeit auf ihrer Internetseite die Aufforderung der Kasse an die Ärzte.

Bei den Stichproben sei jedoch aufgefallen, dass die auf den Listen zur Auswahl stehenden Diagnosen höhere Zuweisungen für diesen Patienten aus dem Gesundheitsfonds erwarten ließen als die von den betreffenden Ärzten abgerechneten Diagnosen. „So wurden bei der Verordnung von Torasemid Hexal 20mg Tabl statt der abgerechneten ICD-Diagnose I10.9G (Essentielle Hypertonie, n. n. bezeichnet), welche durch ihre Einordnung in die HMG 091 zu einer Zuweisung von 461,7912 EUR je Jahr und Versicherten führen würde, die ICD-10-Codierungen I50.9 (Herzinsuffizienz, n. n. bezeichnet), I50.01 (Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz) und I50.19 (Linksherzinsuffizienz, n. n. bezeichnet) vorgeschlagen, welche allesamt der HMG 080 (Zuweisungsbetrag: 1.352,4048 EUR) zugeordnet sind“, erläutert die KV Sachsen.

Soweit ein Arzt ein solches Schreiben der Deutschen BKK erhalten habe und Sie sich sicher sei, dass die von ihm auf dem Behandlungsschein angegebene Diagnose mit den zeitgleich vorgenommenen Arzneimittelverordnungen in Einklang zu bringen ist, „rät Ihnen die KV Sachsen von einer Beantwortung dieses Schreibens ab“, betont die Körperschaft.

(änd vom 17.02.2009)



Schreiben von Frau Dipl.-Med. Annelie Hannemann an die Deutsche BKK
Verlangen der Nachcodierung



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke Ihnen für Ihr undatiertes Schreiben – mir zugegangen am heutigen Tag – zu der Arzneimittelvereinbarung bei Ihnen versicherter Patienten meiner Praxis.

Ich gehe davon aus, dass Sie in Zukunft Unterstellungen unterlassen, es würde eine fehlende oder falsche Krankheitscodierung durch mich erfolgen.

Desweiteren empfehle ich Ihnen, die Entscheidung über eine medizinisch notwendige und sinnvolle Therapie demjenigen zu überlasssen, der über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Humanmedizin und eine abgeschlossene Facharztausbildung verfügt (z. B. mir als behandelndem Hausarzt der betreffenden Patienten mit 35 Jahren Berufserfahrung).

Außerdem sollte Ihnen bei genauer Prüfung der Ihnen vorliegenden Daten auffallen, dass in den Abrechnungsdaten eine völlig ausreichende und medizinisch korrekte Diagnosecodierung erfolgte, welche die Arzneimittelverordnung korrekt wiedergibt.

Diesbezüglich wäre gegebenenfalls eine entsprechende Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Erkennen dieser Zusammenhänge sinnvoll.

Ich finde es zudem befremdlich, welche Diagnosevorschläge Sie aus der Ferne und Unkenntnis der Patienten treffen und mir unterbreiten.

Diese sind zum einen falsch und sachlich falsch; zum anderen bin ich durchaus in der Lage, spezifische Diagnosen zu stellen und nicht gezwungen, Symptome zu verschlüsseln.

Ich hoffe, bestehende Missverständnisse ausgeräumt zu haben und in Zukunft von weiteren ähnlichen, mir die Zeit für die Patientenversorgung raubenden Schreiben nicht mehr tangiert zu werden
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