Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2009 » 03/2009 » Abrechnung

Bitte beachten: Abgabefrist für Nachtragsfälle nur noch ein Quartal 

Im Zusammenhang mit der Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung ab 1. Januar 2009 hatte die Vertreterversammlung am 26. November 2008 aufgrund einer Änderung der Abrechnungsordnung eine Verkürzung der Abgabefrist für Nachtragsfälle beschlossen. Die Nichteinhaltung des Termins führt zum Ausschluss von der Abrechnung.

Nachtragsfälle aus den Quartalen des Jahres 2008 sind spätestens mit der Abrechnung des Quartals I/2009, also im April 2009, einzureichen.

Zukünftig sind Nachtragsfälle spätestens an dem für das Folgequartal bestimmten Termin einzureichen, Nachtragsfälle aus dem Quartal I/2009 z. B. spätestens im Juli 2009.

– Vertragswesen/oh –
--------------------

Hinweise für die Abrechnung: Papierlose Abrechnung mit Bundeswehr und Zivildienst ab dem 2. bzw. 3. Quartal 2009 

Die KBV hat darüber informiert, dass mit der Bundeswehr und dem Bundes-amt für den Zivildienst Vereinbarungen geschlossen wurden, welche ab dem 2. bzw. 3. Quartal 2009 einen Übergang von der papiergebundenen zur papierlosen Abrechnung erlauben.

Zukünftig soll die Abrechnung dieser Fälle analog den GKV-Kassen erfolgen. Es soll also nicht mehr der vom Versicherten in der Arztpraxis vorgelegte Berechtigungsschein vom Arzt ausgefüllt werden und an die Kassenärztliche Vereinigung weitergeleitet werden.

Parallelabrechnung Zivildienst

Für das 2. Quartal 2009 wünschen allerdings die Bundeswehr und das Bundesamt für den Zivildienst eine Parallelabrechnung dergestalt, dass sowohl die papiergebundene als auch die papierlose Abrechnung erfolgen soll. Ab dem 3. Quartal soll dann ausschließlich eine papierlose Abrechnung erfolgen.

Änderung Leistungslegende der GO-Nrn. 32025 bis 32027

Wir möchten Sie nachfolgend auf die Änderung der Leistungslegende der GO-Nrn. 32025 bis 32027 hinweisen, welche im Deutschen Ärzteblatt, Heft 51 – 52 vom 22. Dezember 2008, veröffentlicht wurde.

In der 239. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/ Ersatzkassen und gleichlautend in der 99. Sitzung der Partner des Bundesmantelvertrages am 2. Dezember 2008 wurde rückwirkend zum 1. Oktober 2008 die Leistungslegende zu den GO-Nrn. 32025 bis 32027 geändert.

Dies bedeutet, dass die zunächst für alle GO-Nrn. geltende Einschränkung „Quantitative Bestimmung (nicht mittels Trägergebundener Reagenzien)“, rückwirkend zum 1. Oktober 2008 für die GO-Nr. 32025 und 32026 EBM entfällt.

Abrechnung von Sachkosten bei Mamma-Biopsien

Die bei Mamma-Biopsien zur Markierung des Befundfeldes benötigten Marker/Clips (z. B. O-Twist-Marker), welche nicht bereits über die Kostenpauschalen nach den GO-Nrn. 40455, 40855 des EBM abgegolten sind, können als Sachkosten durch die Kennzeichnung mit der Pseudo-GOP 99999D abgerechnet werden.

Ebenso andere bei der Mamma-Biopsie benötigte Einmalartikel, soweit bei deren Anwendung nicht bereits eine Kostenabgeltung nach den EBM-Pauschalen GO-Nrn. 40454, 40854 erfolgt.

– Abrechnung/silb –
--------------------