Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen
Ausschreibung von Vertragsarztsitzen
Von der KV Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V in Gebieten, für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind bzw. für Arztgruppen, bei welchen mit Bezug auf die aktuelle Bekanntmachung des Landesausschussses der Ärzte und Krankenkassen entsprechend der Zahlenangabe Neuzulassungen sowie Praxisübergabeverfahren nach Maßgabe des § 103 Abs. 4 SGB V möglich sind, auf Antrag folgende Vertragsarztsitze der Planungsbereiche zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen. Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben.
Wir weisen außerdem darauf hin,
- dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,
- dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind,
- dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.-Nr.) anzugeben ist.
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Chemnitz-Stadt
Facharzt für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Reg.-Nr. 09/C008
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.02.2009
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 09/C009
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.02.2009
Stollberg
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 09/C010
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.02.2009
Mittweida
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie
Reg.-Nr. 09/C011
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.02.2009
Aue-Schwarzenberg
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 09/C012
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.02.2009
Facharzt für Chirurgie
(Vertragsarztsitz in einer Berufsausübungsgemeinschaft)
Reg.-Nr. 09/C013
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.02.2009
Annaberg/Vertragsarztsitz in Wiesa
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 09/C014
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 24.02.2009
(lokaler Versorgungsbedarf, Nachfolgebesetzung bedarf der erneuten Zulassung und kann nur bei Fortbestand der Sonderbedarfsfeststellungen mit Festsetzung einer erneuten Beschränkung erteilt werden)
Schriftliche Bewerbungen sind an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Telefon: (0371) 27 89-406 oder 27 89-403 zu richten.
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Dresden-Stadt
Facharzt für Radiologie
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 09/D005
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 25.02.2009
Hoyerswerda-Stadt/ Kamenz
Facharzt für Augenheilkunde
(Abgabe des Vertragsarztsitzes zur Hälfte)
Reg.-Nr. 09/D006
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 25.02.2009
Bautzen
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 09/D007
Facharzt für HNO-Heilkunde
Reg.-Nr. 09/D008
Löbau-Zittau
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 09/D009
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 09/D010
Facharzt für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Reg.-Nr. 09/D011
Meißen
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 09/D012
Sächsische Schweiz
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 09/D013
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 25.02.2009
Facharzt für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Reg.-Nr. 09/D014
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 10.03.2009 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Telefon: (0351) 88 28-310, zu richten.
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Leipzig-Stadt
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 09/L008
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 09/L009
Facharzt für Innere Medizin/Rheumatologie
Reg.-Nr. 09/L010
Facharzt für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Reg.-Nr. 09/L011
verkürzte Bewerbungsfrist bis zum 02.03.2009
Facharzt für Orthopädie
Reg.-Nr. 09/L012
Facharzt für Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Reg.-Nr. 09/L013
Muldentalkreis
Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Reg.-Nr. 09/L014
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 13.03.2009 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig, Telefon: (0341) 243 21 54 zu richten.
Abgabe von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden für Gebiete, für die keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, folgende Vertragsarztsitze in den Planungsbereichen zur Übernahme veröffentlicht.
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Döbeln
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Praxisabgabe geplant: 01.01.2010
Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Telefon: (0371) 27 89-406 oder 27 89-403.
– Sicherstellung/now –
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Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung
Bereits in den KVS-Mitteilungen 7-8/2008 informierten wir Sie über die Neuregelung des §116 b Abs. 2 ff. SGB V und die ersten Bestimmungen von Krankenhäusern zur ambulanten Behandlung von Patienten mit Mukoviszidose, Hämophilie, Marfan-Syndrom, Pulmonale Hypertonie und Morbus Wilson durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales (SMS).
In dieser Ausgabe möchten wir Sie nun über die Bestimmung von weiteren Krankenhäusern, insbesondere zur ambulanten Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit onkologischen Tumoren, informieren.
Die KV Sachsen hatte die Möglichkeit im Vorverfahren zu den Anträgen der einzelnen Krankenhäuser Stellung zu nehmen. Dazu wurde eine Vielzahl niedergelassener Onkologen angeschrieben und zu den Anträgen der Krankenhäuser befragt. Trotz der fachlichen Zuarbeiten der Niedergelassenen, die sich einheitlich gegen eine weitere Öffnung des ambulanten Sektors aussprachen und auf die existenzielle Gefährdung von Schwerpunktpraxen verwiesen, konnte eine Bestimmung der Krankenhäuser nicht verhindert werden. Von Seiten der KV Sachsen wurde immer wieder auf die Belange unserer Mitglieder hingewiesen und auch die bereits bestehende funktionierende und qualitativ hochwertige Struktur für die Behandlung von onkologischen Patienten im niedergelassenen Bereich. Die Auswirkungen für die onkologischen Schwerpunktpraxen wurden immer wieder kommuniziert.
Hierzu gab es nicht nur Gespräche zwischen unserem Haus und dem SMS, sondern auch Vertreter der Berufsverbände und betroffene Praxen haben sich direkt an das SMS gewandt und ihre Argumente persönlich vorgetragen. Viele betroffene Onkologen haben zudem die Möglichkeit einer Beteiligung am Verwaltungsverfahren genutzt und konnten so Einsicht in die Anträge der Krankenhäuser nehmen, zudem wird das SMS diesen Ärzten die maßgeblichen Bescheide zustellen.
Der §116 b Abs. 2 SGB V sieht zwar vor, dass eine Bestimmung „unter Berücksichtigung der vertragsärztlichen Versorgungssituation“ erfolgen soll, in der Gesetzesbegründung heißt es dagegen „eine Bedarfsprüfung erfolgt nicht“. So werden letztlich Gerichte zu entscheiden haben, ob die vertragsärztliche Versorgungssituation und insbesondere die existenzielle Gefährdung einzelner Praxen zu berücksichtigen ist oder nicht. Die KV Sachsen kann gegen die Bescheide selbst nicht klagen, Klagen anderer KVen wurden von den Gerichten bereits zurückgewiesen. Den von der Bestimmung betroffenen Praxen steht der Sozialgerichtsweg dagegen frei.
Zur ambulanten Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit onkologischen Erkrankungen wurden insgesamt 5 Krankenhäuser bestimmt. Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht hierfür eine Untergliederung der onkologischen Tumorgruppen in insgesamt 11 Untergruppen vor.
Für die meisten Untergruppen sind jährliche Mindestzahlen vorgesehen, so wurden für die Behandlung von urologischen Tumoren bspw. eine jährliche Mindestzahl von 320 Patienten und für die Behandlung von gynäkologischen Tumoren eine jährliche Mindestzahl von 330 Patienten festgeschrieben.
Bei den onkologischen Erkrankungen besteht grundsätzlich ein Überweisungserfordernis durch einen Vertragsarzt, im Ausnahmefall sind auch hausinterne Überweisungen möglich. Somit liegt es letztlich auch bei den Vertragsärzten mit zu entscheiden, wo die onkologische ambulante Behandlung eines Patienten stattfinden sollte.
Außerdem wurden weitere Bestimmungen zur Behandlung von Multiple Sklerose, Tuberkulose, primär sklerosierender Cholangitis und Mukoviszidose durch das SMS ausgesprochen.
In Kürze wird über die Anträge von Krankenhäusern für die Indikationen HIV/ AIDS, schwere Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen sowie der schweren Herzinsuffizienz des NYHA Stadium 3 – 4 entschieden. Über das Ergebnis werden wir Sie an dieser Stelle zeitnah informieren.
Die gesamte Richtlinie zum §116 b Abs. 2 SGB V des Gemeinsamen Bundesausschusses können Sie unter www.g-ba.de/informationen/richtlinien einsehen.
– Sicherstellung/now –
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Änderungen zur Liste der D-Ärzte
Stand: Januar 2009
Neu bestellt:
(ab 23.12.2008)
08289 Schneeberg
Dr. med. Lukas Schilder
Bergarbeiter-Krankenhaus
(ChA d. chirurg. Abt., vorher HA)
Goethestraße 3
(ab 01.01.2009)
09366 Stollberg
Dr. med. Marco Tinius
Praxisklinik Gelenkchirurgie
Hohensteiner Straße 56
Wechsel ins MVZ:
(ab 05.01.2009)
09130 Chemnitz
MVZ Zeisigwaldstraße
Dr. med. Christian Flade
Zeisigwaldstraße 105
09130 Chemnitz
MVZ Zeisigwaldstraße
Dr. med. Bernd Flade
Zeisigwaldstraße 105
Ausgeschieden:
(zum 31.12.2008)
04289 Leipzig
Dr. med. Lothar Reinhold
Park-Krankenhaus Leipzig Südost
Strümpellstraße 41
02625 Bautzen
Gerd Hauptmann
Chirurg. Praxis
Löbauer Straße 17
– Sicherstellung/wo –
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