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Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK)

Zum 01.04.2008 trat mit einer 24-monatigen Übergangsfrist die neue Rili-BÄK in Kraft (veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt Nr. 7 vom 15.02.2008 oder abrufbar unter www.aerzteblatt.de). Diese Richtlinie ersetzt die „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ vom 24.08.2001.

Erstmals gibt es einen Teil A, der „Grundlegende Anforderungen an die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ regelt, die sich an der Norm ENO ISO 15189 orientieren. So wird z. B. gefordert:

  • die Dokumentation der Verfahren zur Präanalytik und Postanalytik,
  • die Dokumentation der Untersuchungsverfahren
  • die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems mit Erstellung von Verfahren zur Dokumentenlenkung, zur Klärung von Beschwerden …
  • die Dokumentation der Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter …

Teil B regelt die interne und externe Qualitätskontrolle der Untersuchungsverfahren, wobei derzeit nur der Teil B 1 für quantitative Untersuchungen in der klinischen Chemie veröffentlicht ist. Im Vergleich zur Rili-BÄK vom 24.08.2001 ergeben sich u. a. folgende Änderungen:
  • konkrete Regelung über die Häufigkeit der mitzuführenden Kontrollproben,
  • alle quantitativen Untersuchungen unterliegen der internen Qualitätskontrolle, wobei für die in Tabelle 1 genannten Untersuchungsparameter auch die Pflicht zur externen Qualitätskontrolle (Ringversuch) besteht,
  • Änderung der zulässigen relativen Messabweichung des Einzelwertes (ehemals Spalte 7, neu Spalte 3),
  • Einführung des quadratischen Mittelwertes,
  • Erweiterung des ringversuchspflichtigen Parameterspektrums in Tabelle 1

Folgende Untersuchungsparameter unterliegen zusätzlich der Ringversuchspflicht:
  • CA 19-9 (GOP 32392)
  • CEA (Carcinoembryonales Antigen) (GOP 32324)
  • Lipase (GOP 32073)
  • fT3 (Freies Trijodthyronin) (GOP 32321)
  • fT4 (Freies Thyroxin) (GOP 32320)
  • Transferrin (GOP 32106)
  • Troponin bzw. Troponin T (GOP 32150)
  • Vancomycin (Antibiotika) (GOP 32341)

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2009 die Bewertung der Ringversuche nach den Grenzen der Tabelle B1 a bis c der neuen Rili-BÄK erfolgt.

– Qualitätssicherung/ba –



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Information von der Schmerztherapie-Kommission

Die Kommissionssitzungen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen zur Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten finden dieses Jahr am 22. April 2009 und 16. September 2009 statt.

Genehmigungsanträge für die Teilnahme an der Schmerztherapievereinbarung sind rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vor den Sitzungsterminen) in der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle abzugeben.

– Qualitätssicherung/cc –



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Hinweise zur Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems

Ergebnisse der Stichprobenziehung siehe oben als PDF unter "Download des Artikels"


Die im Januar 2006 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Kraft getretene „Qualitätsmanagement- Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“ gilt für alle Vertragsärzte, -psychotherapeuten, MVZ, Ermächtigte und Bereitschaftspraxen.

Ausgenommen werden Polikliniken, Institutsermächtigungen, ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen sowie angestellte Ärzte und angestellte Psychotherapeuten.

Vertragsärzte, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Richtlinie noch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnahmen, sollten ihr einrichtungsinternes QM-System innerhalb von 4 Jahren nach Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit vollständig eingeführt haben.

Der G-BA hat dazu in seiner QM-Richtlinie einen verbindlichen Zeitrahmen für die Einführung eines einrichtungsinternen QM-Systems festgelegt.

Nach Ablauf der Zeitschiene (2011) prüft der G-BA anhand der Ergebnisse der Stichprobenziehungen aller Kassenärztlichen Vereinigungen die weitere Vorgehensweise, ob bzw. in wie weit die Nichteinführung eines QM-Systems mit Sanktionen verbunden wird.

Nutzen Sie die verbleibende Zeit um Fakten zu schaffen und mit der Umsetzung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagementsystems (QM) zu beginnen. Bitte prüfen Sie inwieweit Sie die Anforderungen entsprechend der Zeitschiene erfüllen.

Zeitschiene des G-BA:


Phase 1 bis Ende 2007 (2 Jahre): Planung

– schriftliche Selbstbewertung des Ist-Zustandes
– Festlegung konkreter Ziele und Inhalte
– Benennung eines QM-Beauftragten (Empfehlung)
– erste Maßnahmen zur Planung, Beginn der Einführung von QM
– die Teilnahme an Fortbildungen zum einrichtungsinternen QM wird empfohlen

Phase 2 bis Ende 2009 (2 Jahre): Umsetzung

– der Ist-Zustand wurde bewertet
– die konkreten Ziele sind festgelegt
– an der konkreten Umsetzung wird gearbeitet
– Einführung aller Grundelemente des QM unter Verwendung aller Instrumente (Erstellung eines Handbuchs)

Phase 3 2010 (1 Jahr) Überprüfung:

– Umsetzung ist abgeschlossen
– regelmäßige Selbstbewertungen der Praxis [jährlich] hinsichtlich Einführungsgrad und Zielerreichung
– die Ziele sind zu überdenken (die Selbstbewertung ist zu dokumentieren)
– evtl. Fremdbewertung durch Zertifizierungsstelle
Es besteht aber keine Pflicht zur Zertifizierung nach einem QM-System.

danach ab 2011:
kontinuierliche Weiterentwicklung

– es erfolgt eine fortlaufende Weiterentwicklung mit mindestens jährlicher Selbstbewertung der Praxis hinsichtlich der ergriffenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Grundelemente, Instrumente und Zielerreichung
Nachdem Sie Ihren Praxisbetrieb selbst bewertet und ihre individuellen Ziele (eindeutig definiert, messbar, erreichbar, bedeutsam, mit klarer Terminabsprache) festgelegt haben, ist es nun an der Zeit diese umzusetzen. Es müssen alle Elemente, die der G-BA in den Bereichen Patientenversorgung und Praxisführung, Mitarbeiter, Organisation fordert, etabliert werden.

Auf folgende Grundelemente des einrichtungsinternen QM sollten Ihre Maßnahmen vorrangig ausgerichtet werden:

Bereich Patientenversorgung:

– Ausrichtung an fachlichen Standards und Leitlinien
– Patientenorientierung, -sicherheit und -mitwirkung
– Patienteninformation und -beratung
– Strukturierung von Behandlungsabläufen

Bereich Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation:

– Regelung von Verantwortlichkeiten
– Arbeitsschutz
– Fort- und Weiterbildung
– Praxismanagement (Datenschutz, Terminplanung, Hygiene, Fluchtplan)
– interne und externe Kommunikationsprozesse und Informationsmanagement (inkl. Schnittstellen der Versorgung)
– Integration bestehender Qualitätssicherungsmaßnahmen

Die Instrumente des QM beschreiben Maßnahmen, Hilfsmittel und Unterlagen, welche geeignet sind, QM einzuführen und weiterzuentwickeln.

Zu den wichtigsten Instrumenten eines einrichtungsinternen QM zählen:

– Qualitätsziele einschließlich
– Maßnahmen
– systematische Überprüfungen
– Anpassung der Maßnahmen
– strukturierte Teambesprechungen
– Prozessbeschreibungen und Durchführungsanleitungen
– Patientenbefragungen
– Beschwerdemanagement
– Organigramm und Checklisten
– Erkennen von Fehlern
– Notfallmanagement
– Dokumentation der
– Behandlungsabläufe und Beratung
– Qualitätsziele
– Umsetzungsmaßnahmen
– systematische Überprüfung der Zielerreichung (z. B. anhand von Indikatoren)
– Anpassung der Maßnahmen

Ziel der Einführung eines QM-Systems ist es, die Arbeitsabläufe der Praxis zu optimieren um die Qualität zu verbes-sern (erhalten) und weiterzuentwickeln.

Jeder Arzt oder Psychotherapeut hat die Freiheit, mit dem QM-System seiner Wahl zu arbeiten. Weitere Informationen können Sie den KVS-Mitteilungen Heft 7-8/2007 entnehmen.

Seit 2005 bietet die KVS allen in Sachsen niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten kostenlose QM-Seminare (QisA = „Qualitätsmanagement in sächsischen Arztpraxen“) an.



Stand der Stichprobenprüfung 2007/2008


Die Richtlinie des G-BA schreibt vor, dass die KVen jährlich mindestens 2,5 % zufällig ausgewählte Vertragsärzte und -psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren zu einer schriftlichen Darlegung des bisher erreichten Einführungs- und Entwicklungsstandes ihres QM-Systems auffordern. Aus der Darlegung müssen der zeitliche Ablauf der Einführung und die ergriffenen Maßnahmen gemäß den Phasen „Planung“, „Umsetzung“ und „Überprüfung“ hervorgehen.

Die KVen fordern alle in die Stichprobe gekommenen Ärzte/Psychotherapeuten auf, einen Fragebogen (Checkliste) zum Stand der Einführung ihres Qualitätsmanagementsystems zu beantworten. Seit 2008 sollten sich alle Ärzte mindestens in Phase 2 (Umsetzung des QM-Systems) befinden. Diese Phase ist bis Jahresende vollständig abzuarbeiten, so dass sie sich 2010 mit der Überprüfung der Ziele und einer erneuten Selbstbewertung befassen können.

Sollte eine Prüfung ergeben, dass die Praxis nicht im Plan ist, also verglichen mit den Anforderungen der Richtlinie kein angemessener Einführungsstand erzielt wurde, drohen zunächst keine Sanktionen.

Bei Bedarf bietet die KV ihre Hilfe bei der Einführung eines QM-Systems an.

In Form von (für Mitglieder) kostenlosen QM-Seminaren oder persönlichen Beratungsgesprächen geben wir Hilfestellung, wie in einem angemessenen Zeitraum der erforderliche Einführungs- und Entwicklungsstand erreicht werden kann.

Die Ansprechpartner der für Sie zuständigen Bezirksgeschäftsstelle können Sie der Homepage der KVS entnehmen (www.kvs-sachsen.de, unter Mitglieder/Qualität/ Qualitätsmanagement).

Die Stichprobenziehung 2007 ergab, dass zum damaligen Zeitpunkt 90 % der angeschriebenen Ärzte/ Psychotherapeuten phasenkonform (Soll: Phase1) waren, lediglich 5 % zeigten kein Interesse und bei 5 % handelte es sich um Praxisaufgaben.

Bei der Ziehung aus dem Jahr 2008 sind die Anforderungen bereits gestiegen. Um phasenkonform zu sein, müssen sich alle Ärzte schon mit der Umsetzung (Ist-Analyse, Festlegung konkreter Ziele, Einführung aller Grundelemente der QM- Richtlinie unter Verwendung aller Instrumente [Erstellung eines Handbuchs]) auseinandersetzen, die bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden sollte.

Der Großteil der in die Stichprobe gefallenen Ärzte/ Psychotherapeuten ist auch hier phasenkonform (Phase 2), einige wenige sind sogar schon in der Überprüfungsphase (4 Ärzte). Ca. 25 % der Ärzte/ Psychotherapeuten haben Nachholebedarf und sollten sich jetzt ernsthaft mit der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie befassen.

Es ist davon auszugehen, dass die Einhaltung besonderer Qualitätsstandards in Zukunft besser honoriert wird. Nach dem Wettbewerbsstärkungsgesetz gibt es auch die Möglichkeit Abschläge zu definieren.

Die KBV strebt eine Parametrisierung mit Kennziffern, die in der Praxis bereits vorhanden sind, an. Erste Testläufe zu ambulanten Qualitätsindikatoren und Kennzahlen laufen bereits („AQUIK“). Mit einem definierten und abgestimmten Set valider Qualitätsindikatoren kann der erreichte Grad der Versorgungsqualität nicht nur abgebildet werden, sondern es wird die Möglichkeit eröffnet, Vergütungen an Qualitätsindikatoren zu koppeln („pay for performance“).


– Qualitätssicherung/cc –



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