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Die neue Honorarreform – ein (zu?) komplizierter Baukasten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

mein Kollege Klaus Heckemann nannte im Januar-Editorial die Vergütungsreform den „Start“ in ein neues Zeitalter – und sagte schmerzhafte „Geburtswehen“ voraus. Wie Recht er doch hatte. Viele Kollegen sind zu recht erst einmal frustriert, weil sich gerade im fachärztlichen Bereich, z. B. bei den Neurologen, Hautärzten, Radiologen und Orthopäden, erhebliche Verwerfungen abzeichnen. Aber in allen Arztgruppen gibt es „Gewinner“ und „Verlierer“.

 

Der Frust ist verständlich. Im Honorarvergleich mit unseren Kollegen in den alten Bundesländern sind wir jetzt, mühsam auf einem steinigen Weg, in der Summe bei 94 Prozent angekommen. Das bleibt eine positive Botschaft, doch der Teufel steckt bekanntlich im Detail.

 

Verordnete Gleichmacherei

 

Die neue Honorarreform erweist sich immer mehr als ein komplizierter Baukasten (wir haben dieses Bild auch für die Titelseite aufgegriffen). Es gibt den wichtigen Baustein „RLV“, aber darüber hinaus spielen z. B. die Leistungen außerhalb der RLV sowie die extrabudgetären Leistungen für das Gesamthonorar eine Rolle. Die neue Vergütungslandschaft zwingt zur Gesamtsicht auf Zusammenhänge einer sehr komplizierten Struktur der Honorarermittlung und -verteilung.

 

Ein anderer Baustein bereitet uns aber aktuell noch entschieden mehr Probleme und sorgt ursächlich für die Honorarverwerfungen: Es sind die auf Bundesebene festgeschriebenen einheitlichen mittleren Fallwerte je Fachgruppe. Bei dieser „Gleichmacherei“ bleiben die Besonderheiten der bisherigen regionalen Honorarverteilung (nicht nur in Sachsen) weitgehend unberücksichtigt. Zusätzliche Kritikpunkte sind die extrem disproportionale Verteilung der Honorarzuwächse sowie die mehr als bescheidenen Steigerungen für die Basisversorgung, für die die RLV-Fallwerte stehen.

 

Vorprogrammierter Schlamassel

 

Der Schlamassel war somit zumindest zum Teil vorprogrammiert – die Bausteine der Reform passen in einem (zu?) komplizierten Baukasten nicht zusammen. Logische Folge waren Ärger und Verunsicherung in den Praxen. Derweil schrieb Gesundheitsministerin Schmidt per Brief an die Bundestagsabgeordneten die komplizierten Gesetzesvorgaben schön und schob den „Schwarzen Peter“ (wieder mal) den KVen zu. Warum setzt die KV den Schlamassel nun um? Die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses sind immer Kompromisse zwischen den zwei Parteien – Kassen und KVen – sowie drei mehr oder weniger Unparteiischen.

 

Der KV-Vorstand muss jetzt für Vieles den Kopf hinhalten, was er so nicht gewollt und anders geregelt hätte. Auch der letzte Beschluss des Erweiterten Bewertungsaus- schusses ist fachlich und handwerklich schlecht gemacht. Natürlich erreichten die KV in den vergangenen Wochen „auf allen Kanälen“ negative Reaktionen vor allem von Jenen, die sich in ihrer Fachgruppe als Verlierer sehen. Vorstand und Mitarbeiter der Verwaltung in allen Dienststellen führten hierzu zahlreiche persönliche Gespräche und Telefonate mit einzelnen Ärzten. Es gab eine Reihe von Besprechungen mit Berufsverbands- und Fachgruppenvertretern, weitere Termine stehen bereits auf dem Plan.

 

Mein Appell: Nutzen Sie bitte die angebotenen regionalen Informationsveranstaltungen. Die Honorarreform ist dort selbstverständlich das Thema Nr. 1. Sie erhalten weitere Infos zur Honorarreform und können mit uns zu Ihren individuellen Problemen ins Gespräch kommen (einen Bericht der Veranstaltung in Pirna lesen Sie auf S. 4/5).

 

Individuelle Härten abmildern

 

Wie können wir Ihnen nun konkret weiterhelfen? Die KV kann Ihnen nicht versprechen, alle durch die zentralistisch angeordnete Gleichmacherei erzeugten Verwerfungen wieder rückgängig zu machen. Über diesen Spielraum zum Komplettumbau des Baukastens verfügen die KVen leider nicht. Allerdings gibt es einen neuen Beschluss des Bewertungsausschusses vom 15. Januar mit einer Konvergenzphase ab 2. Quartal 2009, den es nun zu vereinbaren gilt. Wir hoffen, die Kassen ziehen da mit, denn die begrenzt möglichen Anpassungen erfordern einvernehmliche vertragliche Regelungen mit den Krankenkassen.

 

An dramatischen Einschnitten in der ambulanten Versorgung kann ihnen eigentlich auch nicht gelegen sein. Schmerzhaft ist, dass zwar alles mit den Krankenkassen vertraglich zu regeln ist, diese aber vollständig aus der finanziellen (Mit)Verantwortung entlassen wurden. D. h., jede Veränderung geht nur mit Umverteilung der vorhandenen Honorarmittel, sprich, überdurchschnittliche Gewinne einzelner Gruppen müssen begrenzt werden, damit bei den Verlierern ein Teilausgleich möglich wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorstand der KV Sachsen, das kann ich Ihnen versichern, wird alles in seinen Kräften stehende tun, um die Misere einzudämmen und vor allem alles tun, um Härtefälle zu vermeiden. Wir schauen uns dazu die Praxisbesonderheiten und das Leistungsspektrum der einzelnen Praxen genau an. Auch wer z.B. lange krank war, kann heute nicht für seine niedrigen Fallzahlen bestraft werden.

 

Wer jedoch im Vorjahr seine Fälle zurückgefahren hat und damit eine optimale RLV-Quote erreichte, der muss zumindest in diesem Jahr mit den Folgen leben können. Lassen Sie uns bitte unsere über die Jahre bewährte innerärztliche sächsische Solidarität nicht vergessen. Wir verhandeln für sinnvolle Korrekturen der Honorarreform mit passenden Bausteinen, soweit es der gesetzliche Rahmen zulässt.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Foto der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Ulrike Schwäblein-Sprakfe

Sig. Dr. Klaus Heckemann

 

 

 

 

 

 

 

Ihre Stellv. Vorstandsvorsitzende
Ulrike Schwäblein-Sprafke