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23. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung und 11. Änderung der Vereinbarung über Blankoformularbedruckung zum 01. Januar 2009

Folgende Muster werden geändert:

Muster 22
Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie

Muster 30
Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung

Muster 39
Dokumentationsvordruck für Krebsfrüherkennungsuntersuchung Frauen

Muster 40
Dokumentationsvordruck für Krebsfrüherkennungsuntersuchung Männer

Muster 55
Bescheinigung zum Erreichen der Belastungsgrenze bei Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Krankheit im Sinne des § 62 SGB V

Die Änderung der Muster 30, 39 und 40 ergibt sich aus der gesetzlichen Änderung des § 92 Abs. 4 SGB V. Damit entfallen die bisher für die KVen bestimmten Durchschläge in den Dokumentationen.

Bei den Mustern 22 und 55 wurde eine redaktionelle Überarbeitung vorgenommen.

Eine Neuausstattung mit Formularen macht sich nicht erforderlich, die alten Vordrucke können aufgebraucht werden. Sofern dies bei den Mustern 30, 39 sowie 40 der Fall ist, entfällt ab 01.01.2009 die Notwendigkeit, die KV-Durchschläge in den bislang in Umlauf gebrachten Dokumentationsbögen auszufüllen.

Die Softwarehäuser wurden informiert, dass eine analoge Umsetzung der Änderungen im Bereich der Blankoformularbedruckung erfolgen muss.

– Koord. VS/HGF/AD-pl.–
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