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Klassische Homöopathie mit der IKK Sachsen

Mit Wirkung zum 01. Januar 2009 haben die KV Sachsen und die IKK Sachsen einen Vertrag über die vertragsärztliche Behandlung mit klassischer Homöopathie nach § 73a SGB V abgeschlossen. Der Vertrag und die Teilnahmeerklärung des Arztes wurden im Dezemberheft 2008 als Beilage veröffentlicht.

Entsprechend der Formulierung in § 4 des Vertrages ist zum Nachweis der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ der SLÄK als auch für das Homöopathie-Diplom die Urkunde (im Original oder als beglaubigte Kopie) vorzulegen.

Wir weisen hiermit darauf hin, dass in der Teilnahmeerklärung für die Ärzte fälschlicherweise nur eine Kopie verlangt wird, benötigt wird eine beglaubigte Kopie.

Für Ärzte, bei welchen bereits eine entsprechende Zusatzbezeichnung im Arztregister eingetragen ist, erübrigt sich selbstverständlich der erneute Nachweis. Die Teilnahmeerklärung des homöopathisch tätigen Arztes ist bei der jeweils zuständigen Bezirksgeschäftsstelle der KV Sachsen einzureichen.

Die Teilnahmeerklärung der Versicherten erhalten Sie über Ihre Bezirksgeschäftsstelle der KV Sachsen. Die Erstausstattung wird gemeinsam mit der Genehmigungserteilung verschickt.

– Vertragswesen/is –
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