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Offener Brief eines Allgemeinmediziners zu neuen Hausarztverträgen

Nach 11 Jahren Hausarzttätigkeit im System der Kassenärztlichen Vereinigung möchte ich mich nach der Neufassung des § 73b SGB V vom 17.10.08 an die Kollegen wenden.

Nach den vom Hausarztverband in Aussicht gestellten 85 EUR Fallwert innerhalb der neuen und bisher inhaltlich unbekannten Versorgungsverträge drängen sich mir Fragen auf.

Sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit Hilfe der Hausärzte demontiert werden? Will man die Hausärzte spalten? Es hätten anstatt 50% auch 80% der Stimmen zur Mandatierung gefordert werden können. War das von vornherein unrealistisch? Ist der Sicherstellungsauftrag dann für 85 EUR an sieben Tagen die Woche zu leisten? Soll demnächst jede Fachgruppe eigene Verträge mit jeder Kasse abschließen?

Das Geld für höhere Hausarzthonorare muss an anderer Stelle gespart werden und das könnte bedeuten:
– Drastische Reduktion von Überweisungen zu Gebietsärzten mit der Konsequenz, dringende Fälle länger abwartend offen zu lassen oder direkt einzuweisen;
– den Patienten Wunsch– und Terminüberweisungen zu verweigern;
– Arzneimittel restriktiv einzusetzen trotz hohem Innovationsdruck;
– nicht mehr leitlinienkonform behandeln zu können.

Es ist auch unklar, ob die Verhandlungsposition der Hausärzte in zehn Jahren noch so ist wie gegenwärtig. Ein Drittel der zurzeit tätigen Hausärzte sind älter als 60 Jahre!

Als Konkurrenz zur niedergelassenen Praxis werden sich MVZ zunächst in Ballungsräumen und später evtl. in der Fläche etablieren. Solange das Gesundheitssystem diesen Versorgungsstandard finanzieren kann, sehe ich in Parallelstrukturen neben der KV keine effizientere Alternative fürÄrzte und Patienten. Wenn es in erster Linie darum geht deutliche Honorarsteigerungen zu erzielen, ist dies bei gegenwärtigem KV-Honorar kein Argument, einer Mandatierung zuzustimmen. Sollten Hausärzte die KV in großer Zahl verlassen, könnte das an der Basis zu Problemen führen. Gemeinsame Fortbildungen, Informationsaustausch und kurzfristige Terminvergaben bei Fachärzten wären u.U. Konflikt behaftet. Der Anteil der Hausärzte an allen Vertragsärzten in Sachsen hat von 43% im Jahr 1999 auf 36% im Jahr 2007 abgenommen. Dieser Trend wird vermutlich mangels kalkulierbarer Weiterbildungswege und -vergütungen anhalten. Damit wird für die nächsten Jahre eine Grundversorgung mit der Filterung und Klärung von Patientenproblemen wie bisher nicht möglich sein.

Die Politik muss in erster Linie eine Nachwuchsförderung von Hausärzten durchsetzen, da sich hier die ärztliche Selbstverwaltung seit Jahren blockiert. Es nützt wenig, Berufsverbänden den Weg für Vertragsverhandlungen zu bereiten, wenn nur Honorare und keine Strukturen verbessert werden können. Wenn im deutschen Gesundheitswesen Kostenprobleme entstehen muss sich die Politik an steuerfinanzierten Systemen orientieren, anstatt zu versuchen, mit kleinen Arztgruppen Zukunftsprobleme zu lösen. Hausärzte haben in einem angebotsorientierten Gesundheitssystem auch mit Widerständen von Interessengruppen zu rechnen.

Eine gesteuerte zweckmäßige, auf das medizinisch notwendige begrenzte Versorgung ist nicht im Interesse aller Patienten und aller im Gesundheitsmarkt tätigen Berufsgruppen. Auch hier ist die Politik gefordert, diese Rationierung im Leistungskatalog verbindlich zu regeln.

Dass mit guter hausärztlicher Versorgung Gesundheitskosten zu reduzieren sind ist bekannt, wenn auch umstritten. Dazu bedarf es aber der Akzeptanz dieser Versorgungsform durch alle Versicherten. Daher ist die jetzige Struktur vielen Einzelverträgen mit neuem Verwaltungsaufwand vorzuziehen. Nur durch gemeinsame Ziele und Strategien können sich Haus– und Fachärzte trotz Wettbewerb für ihre Interessen und die ihrer Patienten einsetzen.

Daher habe ich einer Mandatierung des Hausärzteverbandes nicht zugestimmt.

Für eine anonyme Veröffentlichung in den KVS–Mitteilungen wäre ich dankbar, um ggf. ein Forum zu neuen Versorgungsverträgen anzuregen.


Mit kollegialen Grüßen

Ein Hausarzt aus Westsachsen
06.01.2009



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