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Der Vorstand auf Visite im Bundestag

Der Vorstand der KV Sachsen traf sich am 27. November 2008 mit sächsischen Bundestagsabgeordneten der CDU in Berlin zu einem gesundheitspolitischem Gespräch. Die Abgeordneten bewerteten die aktuelle Vergütungsreform durchweg positiv. Dr. Heckemann relativierte das Ergebnis und verwies dabei auf die immer noch ausstehende vollständige Ost-West-Angleichung sowie die ungleiche Verteilung der Zuweisungen auf die einzelnen Praxen. Er betonte erneut, dass es dringend notwendig sei, den Demografiefaktor in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen. Dr. Heckemann verwies auf sein den Abgeordneten seit 2006 vorliegendes Modell „GKV-Kostenabrechnungssystem“.

 

Die Probleme bei der Ausbildung und Gewinnung ärztlichen Nachwuchses für den ambulanten Versorgungsbereich nahmen einen zentralen Platz bei den Gesprächen ein. Man war sich einig, dass der Numerus clausus beim Zugang zum Medizinstudium als Steuerungsmittel gegen den Ärztemangel völlig ungeeignet ist. Vielmehr sollen Möglichkeiten gefördert werden, dass sich junge Mediziner in den ländlichen Regionen niederlassen. Es wurde festgestellt, dass sich MVZ überwiegend in größeren Städten ansiedeln und dass Interessenkonflikte bei MVZ in institutioneller Trägerschaft unvermeidbar sind. Die Arztleistung im MVZ ist im Vergleich mit den niedergelassenen Kollegen mit dem Faktor 0,8 zu bewerten. Bei der Neuregelung des § 73b kommt es zu einer Verschiebung der Morbidität. Der Staat verliert bei potentiellen Vertragspartnern ohne Körperschaftsstatus die Möglichkeit der Versorgungssteuerung.

 

Vertragliche Regelungen für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung bildeten einen weiteren Schwerpunkt der Gespräche.

Die Politiker brachten die ab 2010 gesetzlich vorgesehenen vom Versorgungsgrad abhängigen Zu- und Abschlagszahlungen auf ärztliche Leistungen sowie die Abschaffung der Bedarfsplanung ins Gespräch. Das sieht der Vorstand kritisch, denn es fehlt dann ein Instrument um den Bedarf an Zuschlägen und die Notwendigkeit von Abschlägen bemessen zu können.

 

Neben der unbefriedigenden Situation bei den Sonderbedarfszulassungen wurden auch die Auswirkungen des § 116b im SGB V diskutiert. Das Gesetz enthält konkurrierende Regelungen, die sich gegenseitig ad absurdum führen. Die KV Sachsen sieht hier eine Gefahr für die freiberuflich tätigen Ärzte.

 

Die Abgeordneten und der KV-Vorstand betonten, wie wichtig es ist, sich über die Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen auf die Betroffenen, z. B. Ärzte und Patienten, sowie zu weiterem Handlungsbedarf im deutschen Gesundheitswesen auszutauschen. Sie vereinbarten, in Kontakt zu bleiben.

 

Das Anmeldeformular zum "Tag der Niedergelassenen" finden Sie im PDF oben unter "Download des Artikels"

 

– Öffentlichkeitsarbeit/im –

Foto vom Reichstag in Berlin
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