Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » KVS-Mitteilungen » 2007 » Glosse

Also doch: Ärzte nehmen Geiseln!

Bild von demonstrierenden Ärzten

Wir alle kennen die beklemmenden Filmberichte von Geiselnahmen in Schulen, Bussen und Theatern. Nun ist es heraus – die schlimmsten Berichte wurden bislang noch nicht einmal auf Bloodchannel, Schnulli 8 und Knife TV gebracht. Die Täter tragen weder Kampfanzüge noch schwarze Overalls. Sie tarnen sich in weißen Kitteln und zwingen Menschen in enge überfüllte, als Wartezimmer getarnte Verliese. Alternativ hindern sie diese Menschen an sogenannten Aktionstagen am Betreten ihrer Tatorte.

 

Die bekannten Ermittler Karl. W. L. und Ulla S. haben diesen Skandal als erste öffentlich gemacht und wurden u. a. in der taz zitiert:

„Mich ärgert, wenn Patienten oder kranke Menschen in Geiselhaft genommen werden für Forderungen nach mehr Geld.“

 

Die Gegenüberstellung von Patienten und kranken Menschen zeigt, dass Patienten in Wirklichkeit gesunde Menschen sind, die nur zum Zwecke der „Forderung nach mehr Geld“ in Praxen gezwungen werden.

 

Nun kann diese Beschreibung des Lebens natürlich auf Widerspruch stoßen, besonders bei Trägern weißer Kittel. Einige gingen sogar so weit, beim Gericht Klage auf Unterlassung der Bezeichnung „Geiselnehmer“ einzureichen. Im Falle des beim Oberlandesgericht Karlsruhe anhängigen Verfahrens wurde nun die Klage abgewiesen (Az. 14 U 11/07). Interessant ist die Begründung:

„Je größer der Kreis des herabgesetzten Kollektivs ist, desto mehr verliert sich die Beleidigung in der Unbestimmtheit“, sagte der Richter (taz, 14.04.07).

 

Nun stellt sich der juristische Laie die Frage, was Unbestimmtheit ist. Der Physiker Werner Heisenberg hat diese Frage bereits 1927 mit der „Heisenbergschen Unbestimmt-heitsrelation“ (auch Unschärferelation genannt) beantwortet. Danach können in der Quantenphysik jeweils zwei Messgrößen eines Teilchens (z.B. Ort und Impuls) nicht gleichzeitig genau bestimmt werden.

 

Auf unseren Fall der Geiselnahme angewendet, wird es interessant.

 

Gibt ein Träger des weißen Kittels z.B. am Aktionstag in Berlin der Politik einen Impuls, kann er nicht gleichzeitig an einem anderen Ort sein. Nun darf – richterlich legitimiert – behauptet werden, dass er an diesem anderen Ort Geiseln nimmt. Das kann klar als Unschärfe erkannt werden. Je größer nun „der Kreis des herabgesetzten Kollektivs ist“, umso weniger ist dieses also zu beleidigen. Könnte ein Richter im Umkehrschluss möglicherweise den Tatbestand der Beleidigung erkennen, wenn nur wenige aktiv „Impulse geben“?

 

Die Schlussfolgerungen aus dieser quantenjuristischen Betrachtung sind jedem frei gestellt.

 

– Öffentlichkeitsarbeit/im –