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Bonus und Malus – ein Theaterstück zwischen Komik und Tragik

Portrait von Dr. Klaus Heckemann

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

 

für das Jahr 2007 hat die Bundesregierung uns das Schauspiel „Arzneimittel-Verordnungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz“ (AVWG) auf den Spielplan gesetzt. Wegen der strengen Regieanweisungen für die Darsteller (Ärzte) wird der (Unterhaltungs-)wert für das Publikum (Patienten) sich wohl eher in engen Grenzen halten.

 

Das AVWG enthält vor allem die allbekannte Bonus-Malus-Regelung. Aber es ist mittlerweile fast schon in Vergessenheit geraten, dass das Gesetz in einem zweiten Teil noch mit weiteren Regelungen die Arzneimittelverordnung beeinflusst: Die drastische Absenkung der Festbeträge und die Möglichkeit vollständiger Zuzahlungsbefreiung für den Patienten bei um 30 Prozent unter den Festbetrag abgesenktem Herstellerabgabepreis.

 

Bei der Arzneimitteltherapie gibt es nun für den Arzt immer die Notwendigkeit, zwei Prinzipien zu beachten.

 

Das erste ist rein fachlicher Natur: Die Abwägung des Benefits für den Patienten durch die beabsichtigte Hauptwirkung des Medikamentes gegen die Wahrscheinlichkeit und die Schwere möglicher Nebenwirkungen.

 

Das zweite Prinzip ist die Beachtung des im SGB V verankerten Wirtschaft- lichkeitsgebotes. Um sich die dort hinterleg-ten Grundlagen des Leistungsanspruchs des GKV-Versicherten zu merken, gibt es eine einfache Eselsbrücke: WANZE! – wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig, Ende (für: abschließend –von „optimal“ ist also keine Rede!).

 

Nun bietet es sich doch aber geradezu an, die die Arzneimitteltherapie betreffenden gesetzlichen Neuerungen einmal gegen diese Prinzipien abzuprüfen. Das Ergebnis ist hochinteressant und vor allem für die o.g. Teile des Gesetzes auch erheblich different.

 

Konnte man wirklich so naiv sein, für die Bonus-Malus- Regelung ein vernünftiges Verhältnis von Haupt- zu Nebenwirkung zu erwarten? Wie grundlegend anders ist das aber bei der erzwungenen Preissenkung!
 

Ohne jeden politischen Ärger wirkt diese und spart Millionen. Jeder wusste, dass vor allem die Generikapreise in Deutschland unverhältnismäßig hoch waren. Die Preissenkung wirkt vor allem deshalb, weil der Patient über eine differente Zuzahlung direkt involviert ist – und sie würde noch viel stärker wirken, wenn nicht so viele Versicherte nach Zahlung des Ablasses schon im Dezember für das nächste Jahr befreit werden würden.

 

Dass man unter dem „Wettbewerbsgedanken“ nun noch obskure Rabattregelungen implementiert (an denen zumindest der Patient mangels Vorteils kein Interesse haben kann), darf wohl nur noch als Aktionismus gewertet werden. Oder, um im Bild zu bleiben: Nicht jeder Lärm auf der Bühne trägt die Handlung!

 

Ist es nun komisch oder eher tragisch, wenn Politik eine Therapie gesetzlich durchsetzt, die kaum eine Wirkung, aber sicher schwere Nebenwirkungen hat? Und wie ist die Frage zu beantworten, wenn man weiß, dass gleichzeitig eine wirkungsvolle und nebenwirkungsfreie therapeutische Alternative besteht?

 

Eine NNT (number needed to treat) bzw. NNH (number needed to harm) für die verschiedenen Gesetzesnovellen zu berechnen, wäre sicher interessant und müsste wohl zwingend einen „Rote Hand Brief“ oder gar eine Rücknahme der Zulassung für die Bonus-Malus-Regelung zur Folge haben.

 

Auch den Kriterien des Wirtschaftlichkeitsgebotes werden die beiden Gesetzesteile in sehr unterschiedlichem Maße gerecht:

 

Wirtschaftlich ist die Bonus-Malus-Regelung sicher nicht, denn einem erheblichen politischen Flurschaden und einem immensen Verwaltungsaufwand steht am Ende bestenfalls ein Null-Ergebnis gegenüber. Dies zeigen jedenfalls unsere bisherigen Berechnungen, wobei die durch das Gesetz induzierten Mehrverordnungen noch gar nicht berücksichtigt sind. Wie grundsätzlich anders sieht das für den zweiten Gesetzesteil aus, der Minderkosten ohne jeglichen Mehraufwand zur Folge hat.
 

Ausreichend sind sicher all die halbherzigen Gesetze nicht, bieten sie doch allenfalls marginale Lösungen für das Grundproblem der GKV. Dieses besteht im Konflikt zwischen nahezu unbegrenztem Leistungsanspruch der Versicherten, aber begrenter finanzieller Ausstattung. Lösungen hierfür sind jedoch möglich, allerdings sind diese unpopulär und deshalb von der „mutigen“ Politik wohl eher auch in Zukunft nicht zu erwarten.

 

Notwendig kann nur eine sinnvolle Therapie sein, also erfüllt Bonus-Malus auch diesen Teil des Wirtschaftlichkeitsgebotes der GKV nicht. Die Preissenkung hingegen war dringend notwendig, allerdings schon viel früher.

 

Zweckmäßig ist das, was den größten Nutzen für den Patienten GKV bringt. Das Gesetz diesbezüglich noch einmal zu bewerten, ist sicher entbehrlich.

 

Ob Bonus-Malus bei einer solchen Missachtung von Grundprinzipien der GKV nun insgesamt eher als Komöde oder als Tragödie anzusehen ist, ist vielleicht am Ende Ansichtssache.


Eines ist es aber sicher: eine Farce!

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

 

 

 

 

Ihr Vorstandsvorsitzender

Klaus Heckemann