Korrektur der Grunddaten der Punktwertberechnung des Quartals III/2006
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) hat der Gesetzgeber auch den § 28 f der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) geändert. Danach dürfen ab 01.04.2008 die Dokumentationen, die Sie für Ihre Patienten in den DMP-Programmen erstellen, nur noch auf „elektronischem Weg“ an die Datenstelle übermittelt werden. Das heißt, Dokumentationen auf Papierbelegen können dann nicht mehr angenommen werden und zählen als fehlend.
Auch wenn dieser Umstellungstermin erst im nächsten Jahr liegt, ist es empfehlenswert, sich bereits jetzt mit der „elektronischen DMP-Dokumentation“ und der „elektronischen Übermittlung an die Datenstelle“ (eDMP) zu befassen.
Grundvoraussetzung für eine Teilnahme am eDMP ist, dass Ihre Praxissoftware auch die DMP-Software enthält. Bei vielen Praxisverwaltungssoftwaren (PVS) ist dies bereits der Fall. Zum Einsatz sollten Systeme kommen, die durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert worden sind. Diese finden Sie auf den Internetseiten der KBV unter http://www.kbv.de/ita/ register_N.html. Bei Fragen zur Praxisverwaltungs- software in Ihrer Arztpraxis wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller.
Das elektronische Dokumentieren in der Arztpraxis hat viele Vorteile:
Alle Daten werden bereits bei der Eingabe überprüft, d. h. fehlende oder nicht plausible Angaben werden vermieden. Angaben zum Versicherten und seinen Befunden können, sofern in der PVS vorhanden, übernommen werden. Damit entfallen manuelle Erfassungstätigkeiten. Elektronische Datensätze werden in der Datenstelle praktisch fehlerfrei eingelesen. Scanfehler bei den Papierdokumentationen durch undeutliche oder versetzte Kreuze entfallen.
Je nach PVS-System gibt es noch weitere komfortable Zusatzfunktionen für die Betreuung der Patienten, wie z.B. das Anschreiben auf Knopfdruck.
Diese Vorteile reduzieren Ihren Aufwand für die Erstellung der Dokumentationen sowie den Aufwand der Datenstelle von Korrekturanforderungen an Sie.
Zum Versand werden die Dokumentationen auf einen Datenträger (Diskette oder CD-Rom) automatisch verschlüsselt, kopiert und an die
DMP Datenstelle Sachsen
Postfach 10 04 37
96056 Bamberg
geschickt.
Für jede DMP-Indikation ist eine separate Datei zu erstellen. Beschriften Sie anschließend die Datenträger bitte mit einem lesbaren Vertragsarztstempel und dem Datum.
Versand per E-Mail
Um die Übertragung an die Datenstelle zu vereinfachen, ist es ab sofort möglich, die Daten auch per E-Mail an folgende Adresse zu versenden:
DMP-Sachsen@dmpservices.de
Dazu müssen die eDMP-Anhänge mit dem neuen Kryptomodul XKM, das von der KBV seit Januar 2007 auch zur Verschlüsselung der Abrechnungsdaten vorgeschrieben ist, verschlüsselt sein (siehe KVS-Mitteilungen 12/2006, S.V). Aus der E-Mail müssen Ihre Vertragsarzt-Angaben und das Datum erkennbar sein. Von der Datenstelle erhalten Sie eine automatisierte Antwort, dass Ihre Mail eingegangen ist.
In der Datenstelle werden die von Ihnen eingesandten Dokumentationen in einer so genannten Versandliste erfasst, die Sie anschließend per Post zugeschickt bekommen, um sie zu überprüfen und zu unterschreiben. Vorteil ist, dass diese Unterschrift die sonst üblichen Unterschriften auf den einzelnen Papierdokumentationen ersetzt. Die Versandliste darf nicht verändert werden. Sobald die von Ihnen unterschriebene Versandliste wieder in der Datenstelle vorliegt, werden Ihre Dokumentationsdaten gültig.
Die sächsischen Krankenkassen unterstützen die Umstellung auf eDMP bei den Ärzten, die am DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 teilnehmen noch bis Jahresende mit einer Investitionspauschale von 200 Euro je Arztpraxis. Diese wird Ihnen automatisch gezahlt, sobald Ihre Dokumentationsdaten erstmals elektronisch in der Datenstelle eingehen.
Beachten Sie bitte auch die Sicherheitsaspekte:
Wenn ein Computer mit dem Internet verbunden wird – z.B. für den Versand von E-Mails – so ist dieser potentiell gefährdet, da aus dem Internet Schadprogramme auf den Rechner geschleust und gespeicherte Daten ausgespäht werden können. Schützen Sie also den Computer durch geeignete Maßnahmen (vgl. auch Artikelreihe „Datenschutz in der Arztpraxis“, KVS-Mitteilungen Nr. 6/2004, Nr. 7-8/2004 und Nr. 9/2004).
Beginnen Sie bitte schon jetzt mit der Umstellung und wenden Sie sich dazu an Ihren Softwareanbieter. Er steht Ihnen bei der Umsetzung hilfreich zur Seite. Bei Fragen zur Übermittlung von Dokumentationsdaten per E-Mail können Sie sich an die Hotline der Datenstelle 0951/3 09 39 61 und bei Fragen zur Investitionspauschale eDMP an Ihre KVS-Bezirksgeschäftsstelle wenden.
– EDV/zick –
