Hinterbliebenenversorgung (Kranzspende)
Jeder Arzt oder Psychotherapeut, der in Sachsen ärztlich tätig ist, kann Teil der Hinterbliebenenversorgung und somit Mitglied der sogenannten Kranzspende sein.
Mit einer freiwilligen Spende, die pro Todesfall je nach Bezirk zwischen 10 und 20 € beträgt, soll den Hinterbliebenen geholfen werden.
Die Kranzspende wird von den Bezirksgeschäftsstellen organisiert. Zurzeit beteiligen sich ca. 2300 Mitglieder bei der Kranzspende, davon ca. 1200 Mitglieder bei der Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, ca. 500 Mitglieder bei der Bezirksgeschäftsstelle Dresden und ca. 600 bei der Bezirksgeschäftsstelle Leipzig.
- Formulare der Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
- Regelungen
- Beitrittserklärung
- Erklärung zum Spendenempfänger
