Informationen der KV Sachsen zur Neuen Influenza
Allgemeine Informationen
- Notfallplan der KV Sachsen
(wird zur Zeit aktualisiert, ist in den nächsten Tagen wieder abrufbar)
Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für SozialesInformationen des Robert Koch Instituts (RKI)Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Risikomanagement in Arztpraxen
Die folgende Handlungsanleitung wurde gemeinschaftlich von Bundesärztekamme (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erarbeitet. Zur Erstellung eines individuellen praxisinternen Pandemieplanes möchten wir Ihnen die Broschüre zum Download anbieten.
Kennzeichnung für die Abrechnung
Seit dem 1. Oktober 2009 gelten neue Reglungen zur Kennzeichnung von Leistungen, welche bei der Behandlung von Patienten aufgrund einer gesicherten Diagnose der „Neuen Grippe“ (Influenza A/H1N1) anfallen. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise zur Kennzeichnung, denn nur so kann der daraus resultierende Behandlungsbedarf als unvorhergesehene morbiditätsbedingte Gesamtvergütung geltend gemacht werden.
Regelungen zur Schutzimpfung
- Impfkonzept des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales (27.08.2009)
- Vereinbarung Schutzimpfung Neue Influenza (01.10.2009)
- Anlage zur Impfvereinbarung Neue Influenza (11.03.2010)
- Informationsblatt zur Vereinbarung Schutzimpfung Neue Influenza (29.09.2009)
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung (06.11.2009)
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung für Schwangere(15.12.2009)
- Rundfax an die impfberechtigten Ärzte zur Erfassung der Impfbereitschaft (09.11.2009)
- Berichtsbogen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen
- Meldebogen über Verdachtsfälle auf Impfkomplikationen Aktualisierte Impfempfehlung der STIKO am RKI
