Honorar- und Abschlagszahlungen
Gemäß Festlegungen in der KV Sachsen erhalten niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten (andere Leistungserbringer nach Einzelabsprache) Abschlagszahlungen auf Honoraransprüche spätestens am 15. Kalendertage des Folgemonats. Fällt dieser auf ein Wochenende oder Feiertag wird der Zahlungstermin vorverlegt.
Die Restzahlung bzw. die Honorarzahlung für das jeweilige Abrechnungsquartal erfolgt am Ende des 4. Monats nach Quartalsende.
Bei den Zahlungsterminen handelt es sich um Wertstellungstermine zu Lasten der Bankkonten der KV Sachsen. Die Gutschriften auf den Bankkonten der Ärzte sind abhängig von der Banklaufzeit die bis zu zwei Arbeitstage betragen kann.
Termine für die Abschlagszahlungen in den Jahren 2009 und 2010
- für den Monat November 2009: 15.12.2009
- für den Monat Dezember 2009: 14.01.2010
- für den Monat Januar 2010: 15.02.2010
- für den Monat Februar 2010: 15.03.2010
- für den Monat März 2010: 15.04.2010
- für den Monat April 2010: 12.05.2010
- für den Monat Mai 2010: 15.06.2010
- für den Monat Juni 2010: 15.07.2010
- für den Monat Juli 2010: 12.08.2010
- für den Monat August 2010: 15.09.2010
- für den Monat September 2010: 14.10.2010
- für den Monat Oktober 2010: 15.11.2010
- für den Monat November 2010: 15.12.2010
- für den Monat Dezember 2010: 13.01.2011
Termine für Restzahlungen in den Jahren 2009 und 2010
- für Quartal III/2009: 25.01.2010
- für Quartal IV/2009: 26.04.2010
- für Quartal I/2010: 26.07.2010
- für Quartal II/2010: 25.10.2010
- für Quartal III/2010: 25.01.2011
Berechnungsgrundlage:
Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen an niedergelassene Ärzte beträgt 1/12 der in den letzten drei Quartalen (I. bis III. Quartal 2009) ausgezahlten Honorarsumme (Nettohonorar, Honorarsumme abzüglich Verwaltungskosten und durch den Arzt einbehaltene Praxisgebühr). Die Umstellung erfolgt im Februar 2010 (Abschlagszahlung für Januar). *1)
Werden der zuständigen KVS-Bezirksgeschäftsstelle besondere Umstände bekannt (z.B. wesentliche Veränderungen der Honorarentwicklung des Vertragsarztes gegenüber dem letzten Geschäftsjahr), kann die KVS-Bezirksgeschäftsstelle die ermittelte Abschlagszahlung erhöhen, vermindern bzw. die Zahlung aussetzen oder einstellen.
Ergeben sich Änderungswünsche zur berechneten Abschlagszahlung, z. B. bei erheblicher Leistungsausweitung, können sich die jeweiligen Vertragsärzte mit der Abteilung Buchhaltung der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle in Verbindung setzen.
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*1)Aufgrund der ab dem I. Quartal 2009 wirksam gewordenen neuen Vergütungsreform ist die bisher angewandte Berechnungsmethode zur Ermittlung der Abschlagshöhen, Basis IV. bis III. Quartal, für 2010 nicht sinnvoll. Mit dem Übergang vom IV. Quartal 2008 zum I. Quartal 2009 kam es bei einigen Fachgruppen und einzelnen Praxen zu Veränderungen des RLV. Daher erfolgt die Ermittlung der Abschläge für 2010 auf der Basis des I. bis III. Quartals 2009.
