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DMP-Schulungen im Veranstaltungskalender:

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Archiv der Veröffentlichungen zum Thema DMP aus den KVS-Mitteilungen



01/2012: Verfristungstermine bei DMP-Dokumentationen  

Damit eine Erst- oder Folgedokumentation gültig werden kann, muss diese gemäß RSAV bis spätestens zum 52. Tag nach Quartalsende an die Datenstelle gesandt worden sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Dokumentation vollständig und plausibel ist. Ebenso sind eine Teilnahmeerklärung sowie eine Erstdokumentation erforderlich. 

Bitte beachten Sie außerdem,

  • dass für eine fristgerechte Erstdokumentation die Dokumentationsbestätigung (Versandliste), welche Sie von der DMP-Datenstelle zur Unterschrift erhalten, bis zum Verfristungstermin wieder zurück gesendet werden muss.
  • dass eine bei der Datenstelle eingegangene unplausible Erst- oder Folgedokumentation korrigiert werden muss. Das bedeutet, der Korrekturbeleg wird seitens der DMP-Datenstelle an Sie versendet und muss von Ihnen unterschrieben wieder an die Datenstelle zurückgeschickt werden. Der unterschriebene Korrekturbeleg muss bis zum Verfristungstermin die Datenstelle erreicht haben.

Um einen fristgerechten Ablauf der Prozesse sicherzustellen, bitten wir Sie, der DMP-Datenstelle die Dokumentationen zeitnah zu übermitteln. Der DMP-Vertrag sieht hierzu 10 Tage nach Erstellung vor. Dazu ist es außerdem erforderlich, die Korrekturbelege und Dokumentationsbestätigungen so schnell wie möglich unterschrieben zurückzusenden. 

Verfristungstermine 2012:

  • 21.02.2012
    - für Erstdokumentationen aus dem 3. Quartal 2011   
    - für Folgedokumentationen aus dem 4. Quartal 2011
  • 22.05.2012
    - für Erstdokumentationen aus dem 4. Quartal 2011
    - für Folgedokumentationen aus dem 1. Quartal 2012
  • 21.08.2012
    - für Erstdokumentationen aus dem 1. Quartal 2012
    - für Folgedokumentationen aus dem 2. Quartal 2012
  • 21.11.2012
    - für Erstdokumentationen aus dem 2. Quartal 2012
    - für Folgedokumentationen aus dem 3. Quartal 2012

Nur Dokumentationen, die bis zu den o.g. Terminen vollständig und plausibel in der Datenstelle vorliegen, werden an die Krankenkassen übermittelt. Die Krankenkasse prüft dann im Rahmen ihres Fallmanagements, ob der Patient eingeschrieben ist (d. h. ob Erstdokumentation und Teilnahme-erklärungen vorliegen). 

Bitte bewahren Sie DMP-Arztinformation, welche Sie als Listen von der DMP-Datenstelle erhalten, mindestens 6 Jahre auf. Aus diesen Listen geht eindeutig hervor, welchen Status (Plausibilität/ Frist) die jeweilige Dokumentation eines Patienten hat. Bitte nutzen Sie diese Listen ebenfalls für Ihren aktuellen Abgleich zwischen versendeten und in der Datenstelle verarbeiteten Dokumentationen. 

Sofern Sie von der Kasse Aufforderungen zur Nachreichung bestimmter Dokumente erhalten, kommen Sie dem bitte nach. Andernfalls können die weiterhin erbrachten Leistungen durch die Kassen sachlich-rechnerisch richtig gestellt werden und es kann unter Umständen zu Honorarkürzungen kommen.

- Qualitätssicherung/dae -

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10/2011: DMP- Informationen zu den Schulungen und Fristen 

Neuer Schulungsnachweis DMP Muster 13 gilt für alle DMP-Indikationen

Der neue, nur noch vorderseitig bedruckte, Schulungsnachweis im A5-Format ist seit 01.07.2011 verbindlich einzusetzen. Bereits mit Patientenunterschriften versehene alte Formulare können trotzdem bis zum Ende der Schulungsmaßnahme verwendet werden. Bitte vergessen Sie nicht, auf dem Formular anzugeben, ob bereits eine Schulung stattgefunden hat oder nicht (Patient bereits geschult: ja/nein ankreuzen).

Neue Abrechnungsnummern für Schulungsmaterial

Schulungsmaterialien sind nur für Erstschulungen abrechenbar. Die Abrechnungsnummer 99315S kann nur noch im Rahmen der Hypertonieschulung (99315A) angesetzt werden. Neu hinzugekommen sind die Abrechnungsnummern:

DMP Diabetes mellitus Typ 2

  • 99315T bei Schulung ohne Insulin (99315 B und 99315C)
  • 99315U bei Schulung mit Insulin (99315 E und 99315F)

DMP KHK

  • 99325T bei Schulung ohne Insulin (99325 B und 99325C)
  • 99325U bei Schulung mit Insulin (99325 E und 99325F)

Diabetesvereinbarung

  • 99115 T bei Schulung ohne Insulin (nur noch für 99115 B)
  • 99115 U bei Schulung mit Insulin (99115 E)

Schulungen müssen innerhalb von 4 Quartalen beendet werden

Seit dem 01.07.2011 (Stichtagsregelung) sind begonnene Schulungen innerhalb von 4 Quartalen zu beenden. Bei Schulungsbeginn im 3. Quartal 2011 müssen die Unterrichtseinheiten im 2. Quartal 2012 beendet sein. Der Schulungsnachweis ist mit der Quartalsabrechnung einzureichen.

Bitte beachten Sie die abweichenden Fristen bei den Erstschulungen für DMP Diabetes mellitus Typ 1 (4 Wochen), Asthma bronchiale und COPD (je zwölf Wochen). Für sämtliche Nachschulungen gilt generell die 4 Quartale-Regel.

Bitte beachten Sie dies im Rahmen der Vergabe ihrer Schulungstermine. Schulungen, welche ab Beginn der Schulung noch im 5. oder Folgequartalen abgerechnet werden, können nicht mehr vergütet werden. Hintergrund ist, dass die Patienten zeitnah indikationsbezogene Kenntnisse erhalten sollen, um mit ihrer Erkrankung umgehen zu können.


- Qualitätssicherung/dae - Vertragsabteilung/jh -

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06/2011: Wichtiger Hinweis zur Verwendung von DMP-Teilnahme- / Einwilligungserklärungen (TE/EWE) 

Seit Juli 2008 werden in den DMP Teilnahme- bzw. Einwilligungserklärungen verwendet, bei denen nur noch eine Versichertenunterschrift erforderlich und bei dem Versicherten-Durchschlag eine Patienteninformation als Anlage enthalten ist. Obwohl diese Formulare seit dem offiziell verwendet werden sollen, wurden in der Vergangenheit immer noch ältere TE/EWE für die Einschreibung der Versicherten benutzt.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab 1. Juli 2011 die Erfassung der TE/EWE auf maschinelle Belegle-sung umgestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt können TE/EWE mit einem Druckdatum vor 2008 nicht mehr ak-zeptiert werden, da eine weitere Bearbeitung der Formulare unmöglich ist.

Vernichten Sie bitte Ihre Altbestände und nutzen Sie bitte ausschließlich TE/EWE-Formulare mit einem Druckdatum ab Juli 2008.

– Vertragswesen/jh –

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06/2011: DMP Diabetes mellitus Typ 2 - Reakkreditierung und Vertragsanpassung ab 1. Juli 2011 

Zum 1. Juli 2011 tritt eine geänderte Fassung des Vertrages zur Durchführung des Strukturierten Behand-lungsprogramms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 in Kraft. Die Vertragsanpassungen beinhalten auch die notwendigen Anpassungen im Rahmen der 23. RSA-ÄndV (Änderung der Aufbewahrungsfristen für die Datenstelle). Gleichzeitig wurde der Vertrag dem Bundesversicherungsamt (BVA) zur Reakkreditierung vorgelegt.

Nachfolgend sind die wesentlichsten Punkte der Änderungen im DMP Diabetes Typ 2 Vertrag aufgeführt:

  • § 10 Abs. 2: Die Anerkennung von verordneten Blutzuckerteststreifen als Praxisbesonderheit im Falle einer OAD-Therapie gilt solange, bis durch den Gemeinsamen Bundesausschuss keine weiteren Verordnungseinschränkungen in Kraft getreten sind. Sobald sich dahingehend Änderungen ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.
  • § 23 Abs.4 / § 25 / § 28: Die Aufbewahrungsfrist der Dokumentationsbögen in der Datenstelle wurde von 7 bzw. 8 Jahren auf 9 Jahre erhöht.
  • § 35 Abs. 3: Der Auswertungszeitraum der Betreuungspauschale wird von 1 Jahr auf 4 Quartale geändert.
  • § 35 Abs. 4: Die Schulungsmaterialien erhalten für jede Schulung eine separate Abrechnungsnummer.
  • Anlage 13: Schulungen sind innerhalb von 4 Quartalen zu beenden
  • Anlage 14: Ab 1. Juli 2011 ist der vereinfachte Schulungsnachweis (Muster DMP 13) zu ver-wenden. Das Dokument wurde im Format von A6 auf A5 vergrößert, so dass das Formular nur noch auf der Vorderseite bearbeitet werden muss.

Den Vertrag inklusive aller Anlagen finden Sie im Internet unter http://www.kvs-sachsen.de in der Rubrik "Mitglieder" > "Verträge" > "D".

Die FAQ zum DMP (Fragen & Antworten) wurden im Internet unter dem Reiter "Mitglieder" > "DMP" entsprechend aktualisiert.

– Vertragswesen/jh –

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04/2011: DMP Asthma – Kinderschulungen per Zielauftrag überweisen 

Mit Wirkung zum 1. April 2011 ist der 1. Nachtrag zum Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behand-lungsprogramms (DMP) nach § 137f SGB V Asthma bronchiale (Asthma) in Kraft getreten.

Anliegen der Änderung ist es, zeitnah altersgerechte Schulungsgruppen bei der Schulung von Kindern und Jugendlichen (5-7, 8-12, 13-18 Jahre) zu schaffen. Es besteht nun die Möglichkeit, dass fachgleiche Kinder- und Jugendmediziner mit einer Schulungsgenehmigung seitens der KV Sachsen per Zielauftrag „DMP-Schulung“ Patienten untereinander überweisen können. Die Abrechnung der Schulung erfolgt durch den schulenden Arzt selbst. Damit soll eine zeit- und wohnortnahe Schulung ermöglicht werden.

Durch den schulenden Arzt können für die mit Zielauftrag „DMP – Schulung“ überwiesenen Patienten nur die Abrechnungsziffern 99355K (damit im Zusammenhang auch 99355T) oder die 99356K abgerechnet werden. Eine Abrechnung aller anderen Abrechnungsnummern dieses Vertrages ist bei dieser Überweisung nicht zulässig. Durch den überweisenden Arzt ist eine Abrechnung von Schulungsleistungen für denselben Versi-cherten ausgeschlossen. Für Nachschulungen gelten die zeitlichen Vorgaben des Vertrages.

Den Nachtrag finden Sie im Internet unter http://www.kvs-sachsen.de
in der Rubrik „Mitglieder“ > „Verträge“ > „D“.

– Vertragswesen/jh –

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11/2010: Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) zu den DMP in Sachsen nun online abrufbar 

Als Weiterentwicklung der indikationsgebundenen Praxismanuale wurden die wichtigsten Fragen und Antworten zu den derzeit sechs bestehenden DMP-Verträgen als Katalog zusammengefasst. Dieser ist auf der Homepage der KV Sachsen unter www.kvs-sachsen.de > Mitglieder > DMP abrufbar und wird regelmäßig ergänzt.

– Qualitätssicherung/dae –

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11/2010: Schulungsnachweis Muster DMP 13  

Nachfolgend möchten wir Ihnen Hinweise zum korrekten Ausfüllen des blauen Schulungsnachweises Muster DMP 13 geben. Nach stichprobenartiger Überprüfung sind hier zahlreiche Unregelmäßigkeiten aufgefallen.

Bitte beachten Sie, dass unvollständige Formulare ab sofort nicht mehr in der BGST angenommen werden bzw. auch eine Nichtvergütung droht.

Der blaue Schulungsnachweis (Muster DMP 13) besteht aus einer Vorder- und Rückseite. Alle Felder müssen ausgefüllt sein. Die häufigsten Diskrepanzen sind hier das Fehlen der Abrechnungsnummer, die Anzahl der Schulungseinheiten oder der Arztstempel sowie das Datum.

Leider werden auch immer noch alte Formulare ohne den Vermerk des Schulungsstandes des Patienten oder auch rosa Vordrucke verwendet. Auch Sammelformulare mit Angaben zur gesamten Schulungsgruppe sind nicht zulässig. Hier bitte nur den aktuellen blauen Vordruck DMP 13 je Patient verwenden.

Folgende allgemeine Hinweise sollten hinsichtlich der Durchführung von Schulungen Berücksichtigung finden:

  • zur Durchführug von Schulungen benötigt der Arzt eine Genehmigung von seiner KVS-Bezirksgeschäftsstelle
  • Schulungen können nur für eingeschriebene Patienten erbracht werden
  • hier bitte in Abstimmung mit dem überweisenden Arzt – entsprechende Angabe auf dem Überweisungsschein genügt
  • Erstschulungen können ohne Antrag durchgeführt werden
  • notwendige Nachschulungen bedürfen eines Antrages über die Gemeinsame Einrichtung DMP Sachsen
  • Nachschulungen sind nur nach individuellem Bedarf zu planen und ent­sprechend individuell zu beantragen und zu begründen, nur dann kann eine Nachschulung genehmigt werden
  • der Schulungsstand des Patienten ist zu berücksichtigen (keine pauschalen Auffrischungen)
  • Nachschulungen frühestens 3 Monate im Voraus beantragen
  • zu lange oder standardisierte Begründungen für Nachschulungen vermeiden
  • Angabe „eingeschriebener DMP-Versicherter seit“ auf Nachschulungsantrag angeben
  • NEU: Schulungen und Nachschulungen sind ab dem 01.01.2011 nach Beginn innerhalb von 4 Quartalen zu beenden.
Vorderseite zu Muster DMP 13
(Farbe: blau)
1. Im weißen Feld sind neben den Angaben zu der Kasse/dem Kostenträger, dem Versicherten und dem Arzt (LANR, BSNR) auch
2. das vollständige Datum zu vermerken
3. Vertragsarztstempel aufdrucken
4. Angabe „ja/nein“, ob der Patient bereits geschult wurde, anzugeben
5. Schulungsbezeichnung zu nennen
6. dazugehörige Abrechnungsnummer anzugeben
7. Anzahl der Unterrichtseinheiten einzutragen

Rückseite Muster DMP 13:
8. Schulungsthema nennen/
TT:MM:JJ als Datumsangabe/
Unterschrift des Patienten

Unter der Spalte „Bemerkungen“ kann bspw. bei Schulungsende ein Hinweis „-Ende-“ eingetragen werden.

Werden mehrere Schulungseinheiten an einem Tag absolviert, so kann dies mit nur einer Unterschrift vom Patienten quittiert werden – unter „Bemerkungen“ sollten dann die entsprechenden Unterrichtseinheiten (UE) vermerkt werden.

Wir möchten abschließend darauf hinweisen, dass die DMP-Leistungen nur dann vergütet werden können, wenn diese vertragskonform durchgeführt wurden. Dies umfasst auch die korrekt aus-gefüllten Formulare (wie z. B. Schulungsnachweis, Teilnahmeerklärung des Patienten, Dokumentationsbogen).

 

 

– Qualitätssicherung/dae –



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09/2010: Bitte Originalformulare der Teilnahme- bzw. Einwilligungserklärung nutzen  

Auch unter den Bedingungen von eDMP muss die Teilnahme-/ Einwilligungserklärung (TE/EWE) des Versicherten in Papierform erstellt werden, da für die Einschreibung in ein DMP die Unterschriften des Versicherten und des koordinierenden Arztes nach wie vor im Original erforderlich sind. Nutzen Sie bitte auch weiterhin Originalformulare, da nur diese die Patienteninformation und die Datenschutzerklärung beinhalten. Computerausdrucke und Kopien der TE/EWE werden von der Datenstelle nicht angenommen und mit der Bitte um Einreichung der Originalformulare wieder an den Arzt zurückgesandt.


Monatliche Arztinformation der Datenstelle

Über die Dokumentationen, welche von der Datenstelle verarbeitet werden, erhält der Arzt monatlich eine Aufstellung. Diese Liste enthält alle im Vormonat eingegangenen Dokumentationen inklusive Statusangabe (vollständig, plausibel, fristgerecht, unplausibel, verfristet, unvollständig). Anhand dieser Liste kann der Arzt nachvollziehen, welchen Status die übermittelten Dokumentationen haben.

Diese Aufstellung sollte im Sinne eines „Kontoauszuges“ genutzt und mit der eigenen Praxisliste abgeglichen und aufbewahrt werden. Ein Grund dafür ist, dass diese Listen als Nachweis bei evtl. Honorarrückforderungen im Widerspruchsverfahren dienen. Die Arztinformation muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.


– Qualitätssicherung/dae –

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03/2010: Patientenschulungen 

Schulungen

Patientenschulungen dienen der Befähigung der Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und zur Befähigung zu informierten Patientenentscheidungen. Daher möchten wir Sie nochmals auf die Wichtigkeit der Wahrnehmung der Durchführung von Patientenschulungen hinweisen.

Jeder Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten. Wir bitten Sie daher, sofern Sie nicht selbst über eine Schulungsgenehmigung verfügen, die Patienten entsprechend an andere Kollegen zu überweisen.
Wird bei einem Patienten eine Nachschulung notwendig, so können diese unter Angabe einer Begründung bei der Gemeinsamen Einrichtung DMP Sachsen beantragt werden.

Die Formulare für Nachschulungen finden Sie auf der Homepage unter www.kvs-sachsen.de unter der Rubrik Mitglieder > Qualität > genehmigungspflichtige Leistungen > DMP.

Monatliche Arztinformation der Datenstelle

Über die Dokumentationen, welche von der Datenstelle verarbeitet werden, erhält der Arzt monatlich eine Aufstellung. Diese Liste enthält alle im Vormonat eingegangenen Dokumentationen inklusive Statusangabe (vollständig, plausibel, fristgerecht, unplausibel, verfristet, unvollständig).
Anhand dieser Liste kann der Arzt nachvollziehen, welche Gültigkeit die übermittelten Dokumentationen erhalten haben.

Diese Aufstellung sollte im Sinne eines „Kontosauszuges“ genutzt werden und mit der eigenen Praxisliste abgeglichen und aufbewahrt werden. Ein Grund dafür ist, dass diese Listen als Nachweis bei evtl. Honorarrückforderungen im Widerspruchsverfahren notwendig sind. Die Aufbewahrung der Arztinformation soll mindestens 5 Jahre betragen.

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02/2010: DMP KHK – falsche Diagnoseangaben 

Die KV Sachsen hat festgestellt, dass beim DMP KHK für zahlreiche eingeschriebene Versicherte Diagnoseangaben nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen.

Die Einschreibung in das DMP KHK ist nur für folgende Diagnosen nach ICD-10 zulässig:

I20.-
Angina pectoris,

I21.-
Akuter Myokardinfarkt,

I22.-
Rezidivierender Myokardinfarkt,

I23.-
Bestimmte akute Komplikationen nach akutem Myokardinfarkt,

I24.-
Sonstige akute ischämische Herzkrankheit,

I25.-
Chronische ischämische Herzkrankheit,

Z95.1
Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses,

Z95.5
Vorhandensein eines Implantates o. Transplantation nach koronarer Gefäßplastik

Wir weisen darauf hin, dass nur Patienten eingeschrieben werden dürfen, deren Diagnose gesichert ist. Die Angabe einer Verdachtsdiagnose ist dabei nicht ausreichend.

Entspricht die Diagnose nicht den o.g. ICD-10-Codes, muss der Patient aus dem DMP KHK ausgeschrieben werden. Eine Abrechnung der DMP-Ziffern ist daher nicht möglich.



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11/2009: Überarbeitete DMP-Verträge in Kraft getreten 

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2009 sind in Sachsen alle sechs DMP-Verträge (Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, KHK, Brustkrebs, Asthma bronchiale und COPD) in überarbeiteter Form in Kraft getreten. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten inhaltlichen Aspekte und Modifikationen der neuen Verträge:

  • Sämtliche Vergütungen haben sich nicht geändert.
  • Beim DMP Asthma bronchiale können nun bei der Nachschulung von Kindern und Jugendlichen in Gruppenschulungen max. vier Unterrichtseinheiten statt wie bisher max. zwei Unterrichtseinheiten abgerechnet werden.
  • Die Verträge wurden untereinander synchronisiert, was Begrifflichkeiten und gleiche Abläufe betrifft (z. B. Tätigkeit der Gemeinsamen Einrichtung, der Arbeitsgemeinschaft und der Datenstelle).
  • Die Kündigungsfristen wurden vereinheitlicht. Die Verträge sind nun unbefristet und haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.
  • Sämtliche bestehende Protokollnotizen wurden eingearbeitet.
  • Die Anlage „Schulungsnachweis“ der DMP-Verträge Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, KHK, Asthma bronchiale und COPD sowie der Diabetesvereinbarung wurde um den Vermerk „Der Pati-ent wurde geschult: ja/nein“ ergänzt.
Die Neufassungen der DMP-Verträge, sowie die zugehörigen Anlagen finden Sie in der Rubrik „Mitglieder“ > „Verträge“ > „DMP“

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10/2009: Nutzung des Online-Portals zur DMP- Dokumentation  

Seit Juni 2009 stellt die DMP-Datenstelle unter https://dmpsysonline.systemform.de ein Online-Portal zur Erfassung der DMP-Dokumentationsdaten kostenfrei zur Verfügung. Genutzt werden kann es von Ärzten, denen die Teilnahme am DMP von der KV-Bezirksgeschäftsstelle genehmigt wurde. Nach erfolgreicher Anmeldung im Portal legt der Arzt Patientenstammdatensätze an, auf dessen Basis die Dokumentationen für die Patienten erstellt, angezeigt und verwaltet werden.

Die Nutzung dieses kostenlosen Online-Portals ist freiwillig. Wer bereits elektronisch dokumentiert, kann natürlich auch weiterhin sein bestehendes System verwenden. Bei einem eventuellen Wechsel ist zu bedenken, dass jeder Patient zunächst einmal mit seinen Stammdaten angelegt werden muss. Danach können die erstellten Daten fortgeschrieben werden.

Besonders empfehlenswert ist dieses Portal für die Ärzte, welche im DMP Brustkrebs bisher beleghafte Dokumentationen erstellt haben, da seit 1. Juli 2009 gemäß der 17. RSA-Änderungsverordnung, nur noch elektronisch dokumentiert werden darf.

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07/2009: DMP-Dokumentationen – Ablauf in der DMP Datenstelle Sachsen 

Die Organisation und der Ablauf in der Datenstelle sind in vielen Arztpraxen noch nicht oder noch nicht genügend bekannt. Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zum Ablauf der Verarbeitung Ihrer Daten/Datenträger in der Datenstelle:

Die Dokumentationen müssen – seit 1. Juli 2009 auch für die Diagnose Brustkrebs – elektronisch erfasst und an die Datenstelle nach Hallstadt (bei Bamberg) übermittelt werden. Die Teilnahmeerklärungen werden weiterhin beleghaft an die Datenstelle gesendet.
Der Arzt speichert seine durch eine KBV-zertifizierte Software geprüften Daten auf einem Datenträger (Diskette oder CD-ROM). Dieser Datenträger wird dann an die Datenstelle geschickt. Hier werden die Daten eingelesen. Der Arzt erhält eine Versandliste mit allen auf dem Datenträger vorhandenen Erstdokumentationsdatensätzen zugeschickt. Eine Unterschrift ist für alle diese Erstdokumentationen notwendig. Diese Übersicht senden Sie bitte umgehend unterzeichnet an die Datenstelle zurück. Versandlisten werden von der Datenstelle wöchentlich versendet bzw. erfolgt die Erinnerung bis zu dreimal (nach 14 Tagen und zweimal je nach 7 Tagen).

Für den Fall, dass ein eingereichter Datenträger nicht lesbar ist oder falsche Daten enthält, bekommt der Arzt innerhalb von ca. 4 Tagen einen Brief und wird gebeten, die Daten neu einzureichen. Voraussetzung hierfür ist, dass auf der Diskette oder im Begleitbrief sein Name und die Kontaktdaten vorhanden sind, damit die Datenstelle eine entsprechende Information an den Arzt senden kann. Die Datenträger erhält der Arzt generell nicht zurück, diese werden archiviert. Eine Erinnerung erhält der Arzt, wenn keine neue Einreichung erfolgt. In beiden Briefen wird nicht darauf hingewiesen, dass ggf. ein Verfristungstermin ansteht. Wir möchten Sie bitten, in solchen Fällen umgehend einen neuen Datenträger zu versenden bzw. sich bei der Datenstelle zwecks anstehender Verfristung zu erkundigen.

Adresse:
DMP Datenstelle Sachsen
Postfach 10 04 37 (Bitte nur Versand mit der Deutschen Post!!!)
96056 Bamberg
Telefon: 09 51-3 09 39 61
E-Mail-Adresse: dmp-sachsen@dmpservices.de

Eine weitere Möglichkeit ist der Versand der Dokumentationsdaten per E-Mail. Dazu müssen die Daten an folgende Adresse gesendet werden: dmp-sachsen@dmpservices.de Nach dem E-Mail-Versand erhalten Sie eine automatisch generierte Eingangsbestätigung von der Datenstelle (Auto-Reply). Dies ist aber noch keine Bestätigung, dass die Dokumentationen vollständig und plausibel sind. Bei einer fehlerhaften Übertragung (E-Mail-Anhänge nicht entschlüssel- oder lesbar bzw. keine Datenanhänge an der E-Mail) erhält der Arzt eine Fehlermeldung per E-Mail, in der Regel am nächsten Tag. Auch hier erfolgen die Prozesse zur Versandliste für die Erstdokumentationen und die Arztinformation wie bereits beschrieben.

Es empfiehlt sich, die Versandliste/Arztinformation mit der eigenen vom Programm erstellten Versandliste abzugleichen, damit das Fehlen von Dokumentationen frühzeitig erkannt wird.

Werden durch die Datenstelle Fehler in den Dokumentationsdaten festgestellt, erfolgt das telefonische Korrekturverfahren mit der Arztpraxis. Die gemeinsam korrigierten Dokumentationsdaten werden nunmehr von der Datenstelle ausgedruckt und an die Praxis geschickt. Diese Korrektur ist vom Arzt zu unterschreiben, das Datum einzutragen und dann an die Datenstelle zurückzuschicken. Erst jetzt werden die in der Datenstelle vorliegenden Daten gültig.

Zur Information, welche Dokumentationen insgesamt in der Datenstelle eingegangen sind und in welchem Status sie sich befinden, erhalten Sie circa am 12. Arbeitstag eines Monats für den Vormonat eine Arztinformation von der Datenstelle, auf welcher sowohl Erstdokumentationen als auch Folgedokumentationen aufgelistet sind. Sie bietet eine Komplettübersicht eines Zeitraumes. Außerdem sind auf der Arztinformation alle noch nicht wieder in der Datenstelle eingegangenen Korrekturen sowie eingegangene, verfristete Dokumentationen aufgelistet. Die Arztinformation dient nur der Information und muss daher nicht unterschrieben und zurückgesendet werden.

Wenn zwei aufeinander folgende Dokumentationen fehlen, wird der Patient von seiner Krankenkasse aus dem DMP-Programm ausgeschrieben. Fehlt eine Dokumentation, so setzen sich einige Krankenkassen bereits mit dem Arzt und dem Patienten in Verbindung.

Wird der Patient von seiner Kasse ausgeschrieben, muss für die Neueinschreibung erneut eine Teilnahmeerklärung des Patienten sowie eine Erstdokumentation durch den Arzt erstellt werden. Kommt es durch den Patienten zu einem Arztwechsel, muss mit einer Folgedokumentation weiter dokumentiert werden. Hier entfällt die erneute Teilnahmeerklärung des Patienten.

Gemäß den DMP-Verträgen sollen die Dokumentationen innerhalb von zehn Kalendertagen nach Dokumentationsdatum an die Datenstelle übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass die Verfristungstermine für Folgedokumentationen in der Mitte des Folgequartals, d.h. 52 Tage nach Quartalsende, liegen. Für Erstdokumentationen gilt ein längerer Verfristungszeitraum, nämlich von einem Quartal zuzüglich 52 Tage.

Beispiele:
Erstdokumentation > Dokumentationsdatum: 7. Juli 2009, Verfristung: 02/2010
Folgedokumentation > Dokumentationsdatum: 7. Juli 2009, Verfristung: 11/2009

Dokumentiert ein Arzt mit einer falschen LANR, BSNR oder hat noch keine Genehmigung für ein DMP, wird sich die zuständige Bezirksgeschäftsstelle mit ihm in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass unter Umständen bei Nichtvorliegen einer entsprechenden Genehmigung die Dokumentation in der Datenstelle unbearbeitet bleibt.

Qualitätssicherung/dae

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06/2009: Online-Portal zur Erfassung von DMP-Dokumentationsdaten startet DMP Brustkrebs ab 1. Juli 2009 ausschließlich elektronisch zu dokumentieren 

Ab 15. Juni 2009 bietet Ihnen die DMP-Datenstelle eine kostenfreie Möglichkeit, die Dokumentationsdaten für alle DMP-Patienten zu erfassen und zu versenden. In einem Online-Portal können Sie Patientenstammdatensätze anlegen, auf deren Basis die Dokumentationsdaten regelmäßig erfasst, bearbeitet und angezeigt werden können. Die erfassten Daten werden direkt aus dem Portal an die DMP-Datenstelle übermittelt.

Unter dem Link https://dmpsysonline.systemform.de finden Sie eine kurze Einführung, die Systemvoraussetzungen, die Bedinungsanleitung sowie den Teilnahmeantrag. Diesen müssen Sie ausdrucken, vollständig ausfüllen und per Post an die angegebene Adresse senden. Von der Datenstelle erhalten Sie die entsprechenden Zugangsdaten zugeschickt, mit denen Sie sich im Portal anmelden können. Bitte beachten Sie, dass das durch Sie im Teilnahmeantrag angegebene Passwort beim erstmaligen Zugang benötigt wird.

Ab dem 15. Juni 2009 kann das Anmeldeformular dafür heruntergeladen werden. Die Zugangsfreischaltung erfolgt nach 2 bis 3 Wochen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die Nutzung des Online-Portals zum Schutz der Praxisdaten nicht das Internet des Praxisrechners zu nutzen ist.

DMP Brustkrebs

In der 17. RSA-Änderungsverordnung, die seit 1. April 2008 in Kraft ist, wird unter § 28b geregelt, dass die Dokumentation zu Brustkrebs spätestens ab dem 1. Juli 2009 nur noch elektronisch erfasst und übermittelt werden darf. Das neue Online-Portal kann von allen zum DMP zugelassenen Ärzten kostenfrei genutzt werden, ist aber aus diesem Grund besonders für die Gynäkologen interessant.

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04/2009: Neues Online-Portal zur Erfassung von Dokumentationsdaten 

Die DMP-Datenstelle plant, den Ärzten ab Mai 2009 ein Online-Portal zur Erfassung der DMP-Dokumentationsdaten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Hier wird es möglich sein, einen Patientenstammdatensatz pro Arzt anzulegen, auf dessen Basis die Dokumentationen für den Patienten erstellt und angezeigt werden können.

Bei der Erfassung einer Dokumentation werden die Patientenstammdaten automatisch in die Dokumentation übernommen. Zusätzlich enthält das Online-Portal eine Reminderfunktion, über die Sie sich die Patienten mit den noch im aktuellen Quartal zu erstellenden Dokumentationen auflisten lassen können. Das Online-Portal entspricht dem Anforderungskatalog der KBV für Softwarehersteller. Über den Start des Portals und dessen Handhabung werden wir Sie zeitnah informieren.

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03/2009: DMP - Genehmigung und elektronische Dokumentation 

Die von der Datenstelle an die KV Sachsen übermittelten Fehlermeldungen hinsichtlich nicht zuordenbarer Dokumentationen sind weiterhin von erheblichem Umfang. Deshalb möchten wir über folgendes zum DMP informieren:

Der dokumentierende Arzt muss persönlich die Genehmigung für das zu erbringende DMP besitzen. Es darf kein Gemeinschaftspraxis-Partner oder angestellter Arzt die Dokumentation erbringen, wenn er keine Genehmigung dafür hat. Die notwendigen Genehmigungen sind vor Erstellung der ersten Dokumentation im Vorfeld bei Ihrer zuständigen KV-Bezirksgeschäftsstelle zu beantragen und von dieser genehmigen zu lassen.

Weiterhin ist darauf zu achten, dass bei mehreren dokumentierenden Ärzten in einer Praxis der Arzt mit seiner korrekten Lebenslangen Arztnummer (LANR) und Betriebsstättennummer (BSNR) bzw. Nebenbetriebsstättennummer (NBSNR) dokumentieren muss.

Bitte kontrollieren Sie auch hierzu Ihre Erfassungssoftware. Vereinzelt war festzustellen, dass der Vertragsarzt zwar seine richtige LANR und BSNR in der Maske sieht bzw. einträgt, aber bei der Speicherung kommt es dazu, dass die Software automatisch die Dokumentation einem anderen Arzt der Praxis zuordnet.

Diese Abweichung können Sie auf der von der Datenstelle zugesandten Versandliste für Erstdokumentationen bzw. der Arztinformation für Folgedokumentationen feststellen. In diesem Fall fehlen die Patienten auf der entsprechenden Liste. Hier kann nur der Systembetreuer der Praxis diese Automatisierung durch eine Umprogrammierung deaktivieren.

Ebenfalls ist eine eigene Fallnummer für jeden Versicherten gemäß § 23 Abs. 4 der DMP-Verträge zu vergeben: „… Der koordinierende Vertragsarzt … vergibt für jeden Versicherten eine nur einmal zu vergebende DMP-Fallnummer nach seiner Wahl, die aus maximal sieben Ziffern („0“–„9“) bestehen darf. ... Eine Fallnummer darf jeweils nur für einen Patienten verwendet werden und ist über den gesamten Behandlungsverlauf beizubehalten …“.

Beachten Sie bitte, dass diese Fallnummer Ihren Patienten identifiziert. Sie ist also beizubehalten, solange der Patient von Ihnen betreut wird, auch wenn der Patient die Krankenkasse wechselt oder wenn der Patient auf Verlangen der Krankenkasse aus dem DMP aus- und anschließend wieder eingeschrieben wird.

Ebenso ist bei Arztwechsel und späterer Rückkehr zum gleichen Arzt, die gleiche alte Fallnummer zu verwenden.

Weitere Fehler sind das Vertauschen von LANR und BSNR sowie unkorrekte LANR/BSNR durch Zahlendreher. Sie erleichtern uns die Korrektur Ihrer Daten, wenn Sie in den Namensfeldern auch den Namen und Vornamen des Arztes angeben, welcher dokumentiert und nicht „MVZ xy“ oder ähnliches die gesamte Praxis betreffend.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass solche fehlerhaften Daten Auswirkungen auf die Vergütung haben können, was wir gern vermeiden möchten.

Hinweis bei Abrechnung der Schulung sowie Prädiagnostikpauschale im DMP Asthma und DMP COPD:

Die Feldkennung 5009 erfordert die Eingabe eines freien Textes hinsichtlich der Manifestation der Erkrankung.

Hier kann sowohl eine numerische als auch alphanumerische Angabe erfolgen. Wir bitten bei Angabe der Abrechnungsziffern um Ergänzung des freien Textes, damit Komplikationen bei Abrechnung dieser Pauschalen vermieden werden.


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12/2008: Gültigkeit von DMP-Verträgen im Jahr 2009 

Bundesweite Aktionen der Krankenkassen, die darauf abzielten, die bestehenden DMP-Verträge zu kündigen oder befristete Verträge nicht zu verlängern bzw. die Vergütungspauschalen zu verringern, haben bei den Ärzten große Verunsicherung verursacht.
In Sachsen wurden jedoch bereits im Herbst 2008, wie bereits in den KVS-Mitteilungen 11/2008 erwähnt, die bestehenden DMP-Verträge durch jeweils eine Protokollnotiz geändert. Darin wird festgelegt, dass bei Wegfall oder Änderung der Anbindung an den Risikostrukturausgleich (RSA) zum 1. Januar 2009 den Vertragspartnern ein sechswöchiges Sonderkündigungsrecht zum Quartalsende eingeräumt wird. Die Vertragspartner haben festgelegt, dass dieses Sonderkündigungsrecht bis einschließlich 2. Quartal 2009 vertraglich verlängert wird. Dies betrifft alle DMP (Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, KHK, Brustkrebs, Asthma bronchiale und COPD).

Die Verträge zu DMP Asthma bronchiale und COPD gelten bis zum 31. Dezember 2008 und wurden durch die Protokollnotizen entfristet. Die Sondervergütungen für diese DMP sind bis zum 30. Juni 2009 befristet.

Aufgrund der Tatsache, dass die Krankenkassen ab dem Jahr 2009 weniger finanzielle Mittel aus dem Risikostrukturausgleich für eingeschriebene DMP-Patienten erhalten, wollen die sächsischen Krankenkassen der KV Sachsen im Januar 2009 ein neu geschnürtes „DMP-Paket“ vorstellen. Dies wird allerdings bedeuten, dass die DMP-Pauschalen verringert werden. Über die Verhandlungsergebnisse werden wir sie umgehend informieren.

– Vertragswesen/jh –

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11/2008: DMP - Dokumentation und Verträge 


Anfertigung DMP-Dokumentationen und deren Abrechnung:
Die Datenstelle übermittelt der KV Sachsen in regelmäßigen Abständen Fehlermeldungen, die zur Zeit gehäuft dadurch zustande kommen, dass Ärzte mit ihrer lebenslangen Arztnummer (LANR) DMP-Dokumentationen erstellen, obwohl für sie bisher keine Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung dieser Leistung vorliegt. Mit Einführung der LANR sind seit 1. Juli 2008 alle Leistungen arztbezogen zu kennzeichnen. Angestellte Ärzte oder Ärzte aus Gemeinschaftspraxen sind daher angehalten, entsprechende Anträge/ Teilnahmeerklärungen für die DMP´s bei Ihrer Bezirksgeschäftsstelle einzureichen.

Hinweis zur DMP-Fallnummer
§ 23 Abs. 4 der DMP-Verträge: „… Der koordinierende Vertragsarzt … vergibt für jeden Versicherten eine nur einmal zu vergebende DMP-Fallnummer nach seiner Wahl, die aus maximal sieben Ziffern („0“ – „9“) bestehen darf. ... Eine Fallnummer darf jeweils nur für einen Patienten verwendet werden und ist über den gesamten Behandlungsverlauf beizubehalten …“ Beachten Sie bitte, dass diese Fallnummer Ihren Patienten charakterisiert. Sie ist also beizubehalten, solange der Patient von Ihnen betreut wird, auch wenn der Patient die Krankenkasse wechselt oder wenn der Patient auf Verlangen der Krankenkasse aus dem DMP aus- und anschließend wieder eingeschrieben wird.

Mit Einführung des VÄndG und der elektronischen DMP-Dokumentationen erhält die Datenstelle deutlich detailliertere Prüfdaten. Falls zukünftig für ein und denselben Patienten unterschiedliche DMP-Fallnummern verwendet werden, könnten für diese Patienten eventuelle Boni für eine kontinuierliche Betreuung nicht gewährt werden.

DMP-Verträge neu unterzeichnet – Laufzeit offen
Des Weiteren möchten wir darüber informieren, dass die DMP-Verträge zu den Indikationen Diabetes mellitus Typ I und Typ II sowie KHK neu unterzeichnet wurden.

Die 17. RSA-ÄndV sowie das VÄndG haben dazu geführt, dass die DMP-Verträge angepasst werden mussten. Neben diesen vorgegebenen Änderungen haben nun insbesondere die angestellten Ärzte die Möglichkeit eine Genehmigung zu erhalten, wenn sie entsprechende DMP-Leistungen erbringen möchten.

Gleichzeitig gibt es zu den drei oben genannten Verträgen sowie zum DMP Brustkrebs jeweils eine Protokollnotiz, in welcher die Kündigungsmodalitäten geregelt sind. Darin wird festgelegt, dass bei Wegfall oder Änderung der Anbindung an den Risikostrukturausgleich zum 1. Januar 2009 den Vertragspartnern ein sechswöchiges Sonderkündigungsrecht zum Quartalsende (31.12.2008) eingeräumt wird. Die Vertragspartner haben festgelegt, dass dieses Sonderkündigungsrecht bis einschließlich II. Quartal 2009 vertraglich verlängert wird.

– Qualitätssicherung/dae –

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