Disease Management Programme (DMP)
Strukturierte Behandlungsprogramme sollen die medizinische Versorgung von chronisch kranken Menschen verbessern und helfen, ihre Lebensqualität zu optimieren. Diese sogenannten Disease Management Programme (DMP) folgen medizinischen Leitlinien, die dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen und in Studien überprüft werden.
Um an DMP teilnehmen zu können, müssen Ärzte besondere Qualifikationen nachweisen, um von der KV Sachsen eine Genehmigung zu erhalten. Bislang gibt es in Sachsen DMP für Diabetiker Typ I und II, Brustkrebspatientinnen und Patienten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK), COPD oder Asthma bronchiale.
- erfordern eine Gesamtbetrachtung von Krankheitsprozessen vom Stadium der Prävalenz über Prävention bis zur Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation hinsichtlich des Ergebnisses und der Kosten
- sollen eine Qualitätsverbesserung in der medizinischen Versorgung bewirken
- sollen der Vermeidung akuter (kostenintensiver) Stadien chronischer Erkrankungen dienen
- sollen der Vermeidung von Langzeitkomplikationen, bezogen auf das Risikopotential der jeweiligen Erkrankung dienen
- sollen der Unterstützung der Eigenaktivität und der Gesundheitskompetenzen des Patienten dienen
Die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm ist sowohl für den Arzt als auch für den Patienten freiwillig und kann jederzeit unter Beachtung der vertraglichen Fristen widerrufen werden. Die regelmäßige Dokumentation des Behandlungsverlaufs dient der Qualitätssicherung. Dadurch erhalten die Ärzte die notwendigen Informationen, um Ihre Behandlungserfolge mit anderen teilnehmenden Ärzten vergleichen zu können und weiter zu optimieren.
Aktuelle Veröffentlichungen zum Thema DMP aus den KVS-Mitteilungen
03/2010: DMP-Informationen
Schulungen
Patientenschulungen dienen der Befähigung der Versicherten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und zur Befähigung zu informierten Patientenentscheidungen. Daher möchten wir Sie nochmals auf die Wichtigkeit der Wahrnehmung der Durchführung von Patientenschulungen hinweisen.
Jeder Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten. Wir bitten Sie daher, sofern Sie nicht selbst über eine Schulungsgenehmigung verfügen, die Patienten entsprechend an andere Kollegen zu überweisen.
Wird bei einem Patienten eine Nachschulung notwendig, so können diese unter Angabe einer Begründung bei der Gemeinsamen Einrichtung DMP Sachsen beantragt werden.
Die Formulare für Nachschulungen finden Sie auf der Homepage unter www.kvs-sachsen.de unter der Rubrik Mitglieder > Qualität > genehmigungs-
pflichtige Leistungen > DMP.
Monatliche Arztinformation der Datenstelle
Über die Dokumentationen, welche von der Datenstelle verarbeitet werden, erhält der Arzt monatlich eine Aufstellung. Diese Liste enthält alle im Vormonat eingegangenen Dokumentationen inklusive Statusangabe (vollständig, plausibel, fristgerecht, unplausibel, verfristet, unvollständig).
Anhand dieser Liste kann der Arzt nachvollziehen, welche Gültigkeit die übermittelten Dokumentationen erhalten haben.
Diese Aufstellung sollte im Sinne eines „Kontosauszuges“ genutzt werden und mit der eigenen Praxisliste abgeglichen und aufbewahrt werden. Ein Grund dafür ist, dass diese Listen als Nachweis bei evtl. Honorarrückforderungen im Widerspruchsverfahren notwendig sind. Die Aufbewahrung der Arztinformation soll mindestens 5 Jahre betragen.
– Qualitätssicherung/dae –
