Disease Management Programme (DMP)
Strukturierte Behandlungsprogramme sollen die medizinische Versorgung von chronisch kranken Menschen verbessern und helfen, ihre Lebensqualität zu optimieren. Diese sogenannten Disease Management Programme (DMP) folgen medizinischen Leitlinien, die dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen und in Studien überprüft werden.
Um an DMP teilnehmen zu können, müssen Ärzte besondere Qualifikationen nachweisen, um von der KV Sachsen eine Genehmigung zu erhalten. Bislang gibt es in Sachsen DMP für Diabetiker Typ I und II, Brustkrebspatientinnen und Patienten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK), COPD oder Asthma bronchiale.
- erfordern eine Gesamtbetrachtung von Krankheitsprozessen vom Stadium der Prävalenz über Prävention bis zur Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation hinsichtlich des Ergebnisses und der Kosten
- sollen eine Qualitätsverbesserung in der medizinischen Versorgung bewirken
- sollen der Vermeidung akuter (kostenintensiver) Stadien chronischer Erkrankungen dienen
- sollen der Vermeidung von Langzeitkomplikationen, bezogen auf das Risikopotential der jeweiligen Erkrankung dienen
- sollen der Unterstützung der Eigenaktivität und der Gesundheitskompetenzen des Patienten dienen
Die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm ist sowohl für den Arzt als auch für den Patienten freiwillig und kann jederzeit unter Beachtung der vertraglichen Fristen widerrufen werden. Die regelmäßige Dokumentation des Behandlungsverlaufs dient der Qualitätssicherung. Dadurch erhalten die Ärzte die notwendigen Informationen, um Ihre Behandlungserfolge mit anderen teilnehmenden Ärzten vergleichen zu können und weiter zu optimieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten (Frequently Asked Questions) zu den derzeit sechs bestehenden DMP-Verträgen wurden als Katalog zusammengefasst.
- FAQs zu den DMP in Sachsen (Stand: 04.01.2012)
Änderungen zur Vorversion sind blau gekennzeichnet
Aktuelle Veröffentlichungen zum Thema DMP aus den KVS-Mitteilungen
01/2012: Verfristungstermine bei DMP-Dokumentationen
Damit eine Erst- oder Folgedokumentation gültig werden kann, muss diese gemäß RSAV bis spätestens zum 52. Tag nach Quartalsende an die Datenstelle gesandt worden sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Dokumentation vollständig und plausibel ist. Ebenso sind eine Teilnahmeerklärung sowie eine Erstdokumentation erforderlich.
Bitte beachten Sie außerdem,
- dass für eine fristgerechte Erstdokumentation die Dokumentationsbestätigung (Versandliste), welche Sie von der DMP-Datenstelle zur Unterschrift erhalten, bis zum Verfristungstermin wieder zurück gesendet werden muss.
- dass eine bei der Datenstelle eingegangene unplausible Erst- oder Folgedokumentation korrigiert werden muss. Das bedeutet, der Korrekturbeleg wird seitens der DMP-Datenstelle an Sie versendet und muss von Ihnen unterschrieben wieder an die Datenstelle zurückgeschickt werden. Der unterschriebene Korrekturbeleg muss bis zum Verfristungstermin die Datenstelle erreicht haben.
Um einen fristgerechten Ablauf der Prozesse sicherzustellen, bitten wir Sie, der DMP-Datenstelle die Dokumentationen zeitnah zu übermitteln. Der DMP-Vertrag sieht hierzu 10 Tage nach Erstellung vor. Dazu ist es außerdem erforderlich, die Korrekturbelege und Dokumentationsbestätigungen so schnell wie möglich unterschrieben zurückzusenden.
Verfristungstermine 2012:
- 21.02.2012
- für Erstdokumentationen aus dem 3. Quartal 2011
- für Folgedokumentationen aus dem 4. Quartal 2011 - 22.05.2012
- für Erstdokumentationen aus dem 4. Quartal 2011
- für Folgedokumentationen aus dem 1. Quartal 2012 - 21.08.2012
- für Erstdokumentationen aus dem 1. Quartal 2012
- für Folgedokumentationen aus dem 2. Quartal 2012 - 21.11.2012
- für Erstdokumentationen aus dem 2. Quartal 2012
- für Folgedokumentationen aus dem 3. Quartal 2012
Nur Dokumentationen, die bis zu den o.g. Terminen vollständig und plausibel in der Datenstelle vorliegen, werden an die Krankenkassen übermittelt. Die Krankenkasse prüft dann im Rahmen ihres Fallmanagements, ob der Patient eingeschrieben ist (d. h. ob Erstdokumentation und Teilnahme-erklärungen vorliegen).
Bitte bewahren Sie DMP-Arztinformation, welche Sie als Listen von der DMP-Datenstelle erhalten, mindestens 6 Jahre auf. Aus diesen Listen geht eindeutig hervor, welchen Status (Plausibilität/ Frist) die jeweilige Dokumentation eines Patienten hat. Bitte nutzen Sie diese Listen ebenfalls für Ihren aktuellen Abgleich zwischen versendeten und in der Datenstelle verarbeiteten Dokumentationen.
Sofern Sie von der Kasse Aufforderungen zur Nachreichung bestimmter Dokumente erhalten, kommen Sie dem bitte nach. Andernfalls können die weiterhin erbrachten Leistungen durch die Kassen sachlich-rechnerisch richtig gestellt werden und es kann unter Umständen zu Honorarkürzungen kommen.
- Qualitätssicherung/dae -
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