Die Beratungsangebote der KV Sachsen
Beratung von Praxisgründern - Niederlassungsberatung
Wir beraten Sie gern
- zu Tätigkeitsmöglichkeiten als Arzt in Weiterbildung
- zur Arztregistereintragung
- zu Zulassungsvoraussetzungen und bei zulassungsrechtlichen Fragen
- zu Anstellungsmöglichkeiten beim Vertragsarzt oder im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)
- zum Stand der Bedarfsplanung (Unterversorgung, Überversorgung)
- zur Niederlassungsstrategie bei Zulassungsbeschränkungen
- zu Praxisübernahmemöglichkeiten
- zu finanziellen Förderprogrammen im Zusammenhang mit der Praxisgründung
- zum zeitlichen Ablauf und zu Fristen
- zu Ärztlichen Kooperationsformen
- zur Entscheidung Hausarzt/Facharzt.
Beratung zu neuen Aspekten im Vertragsarztrecht
- Möglichkeit der Anstellung von Ärzten (auch Teilzeit; auch fachfremd) in Abhängigkeit von freien Stellen im Bedarfsplan
- Umwandlung einer bestehenden Zulassung in eine Anstellung
- Teilzulassung (hälftiger Versorgungsauftrag)
- Möglichkeit der gleichzeitigen Tätigkeit in Niederlassung bzw. Anstellung in Praxis oder MVZ einerseits und Anstellung im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung andererseits
- Tätigkeit an weiteren Orten (Nebenbetriebsstätten)
- Gründung überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften
(auch KV-übergreifend) - Gründung von Teilberufsausübungsgemeinschaften
- Wegfall der Altersgrenzen
