Arztregister
Jede Kassenärztliche Vereinigung führt für ihren Bezirk ein Arztregister. Es erfasst alle Ärzte und Psychotherapeuten, die zur ambulanten Versorgung von Kassenpatienten zugelassen sind. Außerdem sind dort alle die Ärzte und Psychotherapeuten registriert, welche die Voraussetzungen der Eintragung erfüllen und eine Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung beabsichtigen.
Auch nach erfolgter Zulassung ist das Arztregister ein wichtiger Bestandteil der vertragsärztlichen Tätigkeit. Für Änderungen Ihrer persönlichen Angaben, wie der Sprechzeiten und der Privatanschrift, für Vertretungen und für Angaben über die Beschäftigung von Assistenten u.v.m. bestehen verschiedene Mitteilungs- und Genehmigungspflichten. Bitte verwenden Sie dafür das Formular, das Sie im rechten Rand finden. Für Änderungen der Praxisanschrift ist eine vorherige Antragstellung beim zuständigen Zulassungsausschuss erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund telefonischer Mitteilungen Änderungen im Arztregister nicht vorgenommen werden können.
- Änderung Ihrer Privatanschrift, Privat- und Praxistelefonnummern
- Änderung Ihrer Sprechzeiten
- Abwesenheit ab dem fünften Tag wegen Krankheit, Urlaub, Fortbildung oder Wehrübung
- Vertretungen, die länger als eine Woche andauern
- Statusänderungen (z.B. neuer Facharzttitel oder Gründung einer Praxisgemeinschaft)
- Namensänderung
- Erwerb weiterer Qualifikationen
- Beendigung der Tätigkeit von Assistenten
