Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
Jeder Vertragsarzt ist zur Teilnahme am kassenärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet
(§ 75 Abs. 1 SGB V).
Näheres regelt die Kassenärztliche Bereitschaftsdienstordnung in der aktuellen Fassung, die von der Vertreterversammlung der KVS beschlossen wurde.
In einigen Territorien werden zusätzlich zum allgemeinen Bereitschaftsdienst fachärztliche Dienste durchgeführt. Hierüber sowie zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Bereitschaftsdienst können Ihnen die Ansprechpartner Ihrer Bezirksgeschäftsstelle detailliert Auskunft geben.
Möchten Sie im Ausnahmefall vom Bereitschaftsdienst befreit werden (Bereitschaftsdienstordnung § 8), ist dieser Antrag mit entsprechender Begründung bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle zur Entscheidung einzureichen.
Von Änderungen bzw. vom Diensttausch können Sie die Bezirksgeschäftsstelle mit dem Formular „Änderungs – und Tauschmitteilung“ informieren.
Die Mitarbeiter der Bezirksgeschäftsstelle stehen Ihnen gern für Fragen zum Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst zur Verfügung.
