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Arztregister - Änderungen

Ihre bereits erfolgte Arztregistereintragung ist auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil Ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit.

Daher bestehen für Änderungen Ihrer persönlichen Angaben, wie zum Beispiel Ihres Namens, der Sprechzeiten, Ihrer Privatanschrift oder auch beim nachträglichen Erwerb von Zusatzweiterbildungen verschiedene Mitteilungs- und Genehmigungspflichten. Bitte beachten Sie aber, dass bei Änderungen der Praxisanschrift eine vorherige Genehmigung des zuständigen Zulassungsausschusses erforderlich ist.

Außerdem bitten wir Sie um Verständnis, dass aufgrund telefonischer Mitteilungen Änderungen im Arztregister nicht vorgenommen werden können.
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