Sie befinden sich hier: Startseite » Mitglieder » Arbeiten als Arzt » Ärzte in Weiterbildung

Ihre Ansprechpartner

Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung

Die Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung bedarf der vorherigen Genehmigung der KVS. Voraussetzung für die Genehmigung ist die Weiterbildungsbefugnis für das entsprechende Fachgebiet der Sächsischen Landesärztekammer.

Gemäß der bundesweit geltenden „Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung“ fördert die KVS gemeinsam mit den Krankenkassen finanziell die allgemeinmedizinische Weiterbildung. Details sind dem Informationsblatt zu entnehmen.

Zudem fördert die KVS, ohne finanzielle Beteiligung der Krankenkassen, auch die Weiterbildung in anderen Fachgebieten.

Überblick:

  • Ärzte in Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin: 3.500 Euro pro Monat
    zusätzliche Förderung:
    - bei Tätigkeit in Gebieten mit drohender Unterversorgung: 250 Euro pro Monat
    - bei Tätigkeit in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung: 500 Euro pro Monat
  • Ärzte in Weiterbildung in anderen Fachgebieten: 1.750 Euro pro Monat Monat

Die Fördersummen sind von der weiterbildenden Praxis in voller Höhe dem jeweiligen Arzt in Weiterbildung zur Verfügung zu stellen. Die Zahlung der Förderung erfolgt innerhalb der Mindestweiterbildungszeiten.

Die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist vom Praxisinhaber bzw. vom MVZ gegenüber der KVS nachzuweisen

nach oben