Tätigkeitsbeginn
Zusammen mit dem Zulassungsbescheid haben Sie den Praxismeldebogen erhalten,mit dem rechtzeitig vor Beginn der Termin der Tätigkeitsaufnahme gegenüber der KV mitzuteilen ist.
Er ist - vollständig ausgefüllt - spätestens 4 - 6 Wochen vor Praxisbeginn einzureichen. Sollten Ihnen eventuell einzelne Angaben - z. B. die Telefonnummer Ihrer Praxis - zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt sein, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit uns auf. Nach Eingang des Praxismeldebogens werden von uns der Arztstempel und die codierten Rezeptformulare in Auftrag gegeben. Bitte beachten Sie, dass ohne Arztstempel und ohne Rezepte mit Ihrer persönlichen Codiernummer eine Praxisaufnahme nicht möglich ist. Gemeinsam mit der Formularerstausstattung erhalten Sie diese Unterlagen vor Praxisbeginn von der Bezirksgeschäftsstelle.
