EDV in der Arztpraxis
Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) im Jahr 2004 sind alle Vertragsärzte bzw. Vertragspsychotherapeuten zur Abrechnung mittels maschinell verwertbarer Datenträger verpflichtet. Dabei sind die Vorgaben der Bundesebene hinsichtlich der Zertifizierung der eingesetzten Praxisverwaltungssysteme einzuhalten.
Eine manuelle Abrechnung ist nur noch für Vertragsärzte, die das 63. Lebensjahr überschritten haben, bis zur flächendeckenden Einführung der Gesundheitskarte nach § 291a SGB V, möglich. Für alle sich neu niederlassenden Vertragsärzte bzw. Vertragspsychotherapeuten ist die Abrechnung mittels maschinell verwertbarer Datenträger Pflicht. Beachten Sie dazu auch die „Richtlinien der KV Sachsen für die Abrechnung auf maschinell verwertbaren Datenträgern und die manuelle Abrechnung“, welche sich im rechten Rand zum Download befinden.
Abrechnungsanzeige
Bevor Sie mittels maschinell verwertbarer Datenträger abrechnen können, müssen Sie gegenüber der KV ihr verwendetes Praxisverwaltungssystem anzeigen. Eine solche Anzeige muss auch bei einem Softwarewechsel oder einem Arztnummernwechsel erfolgen.
Das Formular für die Anzeige des Praxisverwaltungssystems findet sich im rechten Rand zum Download. Bei Fragen können Sie auch gern Ihren Ansprechpartner Ihrer Bezirksgeschäftsstelle kontaktieren.
Blankoformularbedruckung
Wenn Sie Ihre Abrechnung mittels Praxis-EDV erstellen, können Sie bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen jedes Formular (Ausnahme: Arzneiverordnungsblatt Vordruck-Muster 16) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mittels Laserdrucker alternativ auf Blankoformularpapier erzeugen.
Die Vorschriften zur Blankoformularbedruckung (BFB) finden sich im Bundesmantelvertrag – Ärzte (§ 42) und im Bundesmantelvertrag Ärzte/ Ersatzkassen (§6).
- Die Softwarefirma muss jedes Formular, das im BFB-Verfahren erstellt wird, von der Prüfstelle der KBV zertifizieren lassen.
- Vor dem Ersteinsatz der Erzeugung der Blankoformulare muss der Arzt bei seiner zuständigen Bezirksgeschäftsstelle einen Antrag auf Genehmigung stellen. Das dazu erforderliche Antragsformular befindet sich im rechten Rand zum Download.
- Erfüllt die Software des antragstellenden Arztes alle Voraussetzungen, erteilt die KVS-Bezirksgeschäftsstelle die Erlaubnis, die Blankoformularbedruckung anzuwenden. Die Genehmigung erfolgt widerruflich und ist an den Einsatz der jeweiligen Softwareversion, insbesondere auch an die in die Genehmigung einbezogenen Formularmuster gebunden.
