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Auslandskrankenversicherte

Mit der Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte in den meisten Ländern der Europäischen Union zum 1.7. 2004 haben Versicherte aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz direkten Zugang zu einem deutschen Vertragsarzt und Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlung bei Akuterkrankungen. Diesbezügliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland: (DVKA) Eine Übersicht über den Ablauf bei der Behandlung von Versicherten gemäß dem Auslandsabkommen steht Ihnen im rechten Rand als Download zur Verfügung.

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