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Abrechnungsgrundlagen der KV Sachsen

Den Rahmen für die Abrechnung gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen bildet das SGB V. Dieses beinhaltet die Rechte und Pflichten der Kassenärztlichen Vereinigungen und ihrer Mitglieder. Die daraus abgeleiteten Abrechnungsgrundlagen sind in erster Linie:

  • Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie liefern die Vorgaben zur Gestaltung des EBM, in dem sie Leistungen definieren, welche Bestandteil der vertragsärztliche Versorgung sind. Weiterhin bilden sie die Grundlage für Richtlinien zur Qualitätssicherung, auf deren Basis die Erteilung von Genehmigungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgt.
  • Die Bundesmantelverträge (für Primärkassen im Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) und für Ersatzkassen im Bundesmantelvertrag-Ärzte Ersatzkassen (EKV)), welche die Verfahrensweise z.B. im Umgang mit Überweisungen, der Praxisgebühr, der persönlichen Leistungserbringung, der Krankenversichertenkarte etc. regeln.
  • Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), welcher in der jeweils gültigen Fassung die Grundlage für die Abrechnung ambulanter und belegärztlicher Leistungen bildet. In ihm werden die abrechnungsfähigen Leistungen und die Bedingungen, unter welchen diese abgerechnet werden können, beschrieben.
  • Hinzu kommen regionale Vereinbarungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und den sächsischen Krankenkassen (wie z.B. DMP-Verträge, Impfvereinbarung, Onkologievereinbarung etc.), in denen weitere abrechnungsfähige Leistungen, zuzüglich der entsprechenden Abrechnungsvoraussetzungen, vereinbart und beschrieben sind. Eine Zusammenfassung über diese, zusätzlich zum EBM, abrechnungsfähige Leistungen, finden Sie in den Abrechnungshinweisen, welche im rechten Rand zum Download bereitgestellt werden.
  • Der Honorarverteilungsvertrag, der die Grundzüge der Honorarverteilung und die Bildung der Regelleistungsvolumen beschreibt.
  • Die Gesamtvergütungsvereinbarungen zwischen der KV Sachsen und den sächsischen Krankenkassen, welche die Höhe der von den Kassen zu entrichtenden Gesamtvergütung, die Leistungen welche außerhalb der Gesamtvergütung honoriert werden und die dafür zu zahlenden Punktwerte regeln und
  • die Abrechnungsordnung, welche das Prozedere der Abrechnungsabgabe und die Form der Einreichung regeln. Die Abrechnungsordnung der KV Sachsen finden Sie im rechten Rand zum Download.

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