Abrechnungsannahme und Abrechnungstermine
Die Annahme der Abrechnungsunterlagen erfolgt in der Regel in den ersten sieben Arbeitstagen des dem Leistungsquartal folgenden Monats. Bei Verhinderung haben Sie die Möglichkeit, auch in den letzten Tagen vor Quartalswechsel Ihre Unterlagen bei uns einzureichen, allerdings sind in diesem Fall noch spezielle Abrechnungsbedingungen zu beachten, wie z. B. die Vermeidung von Fallsplittungen.
Für die einzelnen Bezirksgeschäftsstellen befinden sich die aktuellen Abgabetermine im rechten Rand zum Download.
Sollte es Ihnen in begründeten Fällen nicht möglich sein, zu den angegebenen Abgabeterminen Ihre Abrechnung einzureichen, bitten wir Sie, mit uns telefonisch oder schriftlich Kontakt aufzunehmen. Informieren Sie uns bitte auch, wenn Sie in einem Quartal keine Leistungen erbringen und deshalb keine Unterlagen zur Abrechnung einreichen.
Für verspätet eingereichte Abrechnungen gelten die Regelungen des § 2 der Abrechnungsordnung. Bitte beachten Sie, dass neben dem laufenden Quartal maximal ein Nachtragsquartal eingereicht werden kann. (Ausnahme: Nachtragsfälle für die Quartale des Jahres 2008 sind spätestens zu dem Termin für die Abrechnungsabgabe des Quartals I/2009 einzureichen. Andernfalls ist eine Abrechnung ausgeschlossen.)
Zur Abrechnungsabgabe sind folgende Pflichtdokumente einzureichen:
Datenträgerabrechnung
- Erklärung zur Abrechnung
- Datenträger (CD oder Diskette) über alle Kassen
- Fallzahlaufstellung über alle Kassen
- Scheinabgabe nach Sortierliste, davon SKT banderoliert
- Erklärung zur Abrechnung
- Abrechnungscheine banderoliert je Kasse und Quartal
- Fallzahlaufstellung getrennt nach PK, EK und SKT
Notarztwagen-Abrechnung
- Erklärung zur Notarztabrechnung
- Notarztscheine banderoliert je Kasse und Quartal
- Fallzahlaufstellung über alle Kassen
- Zeitnachweis zur Vergütung für den Notarztdienst
