Abrechnungsannahme und Abrechnungstermine
Online-Abrechnung
Die Einreichung der Online-Abrechnung ist jeweils vom 30. des 3. Quartalsmonats des einzureichenden Abrechnungsquartals bis zum 15. des folgenden Abrechnungsquartals möglich. Sollten Sie z. B. aufgrund von Urlaub nicht im genannten Zeitraum die Abrechnung online einreichen können, haben Sie ab dem 15. des 3. Quartalsmonats des einzureichenden Abrechnungsquartals die Möglichkeit, Ihre Abrechnung vorzeitig einzureichen. Die Bearbeitung Ihrer Abrechnung erfolgt allerdings erst zu den üblichen Zeiträumen.
Nach Übermittlung der Online-Abrechnung sind vorerst folgende Dokumente weiterhin in Papierform einzureichen:
- Quartalserklärung
- Behandlungsausweise entsprechend der Scheinabgabeliste, davon Sonderkostenträger banderoliert
- Sachkostenbelege
Datenträgerabrechnung
Die Annahme der Abrechnungsunterlagen erfolgt in der Regel in den ersten sieben Arbeitstagen des dem Leistungsquartal folgenden Monats. Bei Verhinderung haben Sie die Möglichkeit, auch in den letzten Tagen vor Quartalswechsel Ihre Unterlagen bei uns einzureichen, allerdings sind in diesem Fall noch spezielle Abrechnungsbedingungen zu beachten, wie z. B. die Vermeidung von Fallsplittungen.
Für die einzelnen Bezirksgeschäftsstellen befinden sich die aktuellen Abgabetermine der Datenträgerabrechnungen bzw. manuellen Abrechnung im rechten Rand zum Download.
Sollte es Ihnen in begründeten Fällen nicht möglich sein, zu den angegebenen Abgabeterminen Ihre Abrechnung einzureichen, bitten wir Sie, mit uns telefonisch oder schriftlich Kontakt aufzunehmen. Informieren Sie uns bitte auch, wenn Sie in einem Quartal keine Leistungen erbringen und deshalb keine Unterlagen zur Abrechnung einreichen.
Für verspätet eingereichte Abrechnungen gelten die Regelungen des § 2 der Abrechnungsordnung. Bitte beachten Sie, dass neben dem laufenden Quartal maximal ein Nachtragsquartal eingereicht werden kann.
Zur Abrechnungsabgabe sind folgende Pflichtdokumente einzureichen:
Datenträgerabrechnung
- Erklärung zur Abrechnung
- Datenträger (CD oder Diskette) über alle Kassen
- Fallzahlaufstellung über alle Kassen
- Scheinabgabe nach Sortierliste, davon SKT banderoliert
Notarztwagen-Abrechnung
- Erklärung zur Notarztabrechnung
- Notarztscheine banderoliert je Kasse und Quartal
- Fallzahlaufstellung über alle Kassen
- Zeitnachweis zur Vergütung für den Notarztdienst
