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Bereitschaftsdienste

Damit Sie im Notfall auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen nicht ohne ärztliche Hilfe auskommen müssen, beteiligen sich die sächsischen Vertragsärzte neben der Arbeit in ihrer Praxis bzw. im Medizinischen Versorgungszentrum am Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst.

Der Bereitschaftsdienst ist regional organisiert: 

Verhaltensregeln für den Notfall 

Bitte bleiben Sie ruhig und sprechen Sie bei einem Notfall klar und deutlich, damit Ihr Gesprächspartner alle wichtigen Informationen versteht. Halten Sie sich bei einem Notruf an das folgende Schema:

Wer, Was, Wo, Wann,....Warten!
  • Wer meldet den Notfall? Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer.
  • Was ist passiert? Schildern Sie, was passiert ist! Welches Krankheitsbild ist zu erkennen (z. B. Bewusstlosigkeit, Verbrennung, Luftnot, Brustschmerzen etc.)?
  • Wo geschah der Notfall? Bitte geben Sie den Aufenthaltsort des Verletzten an (Ort, Straße, Hausnummer)
  • Wann geschah der Notfall? Teilen Sie mit, wann der Notfall eingetreten ist.
  • Warten auf Rückfragen! Nicht selbst das Gespräch beenden!

Wichtig: Den Rettungskräften das Finden erleichtern! 

Erleichtern Sie den anrückenden Rettungskräften das Auffinden der Unfallstelle, insbesondere bei Nacht (z. B. durch Einweisen, auf sich aufmerksam machen, das Haus beleuchten)

Was können Sie selbst tun, bis der Arzt kommt?
  • Bewahren Sie Ruhe. Betreuen Sie den Patienten.
  • Lassen Sie den Patienten nicht allein. Sollte sich sein Zustand erheblich verändern, melden Sie dies erneut der Einsatzzentrale.
  • Legen Sie die Medikamente bereit, die der Patient regelmäßig nimmt. Damit erleichtern Sie dem Arzt den Therapiebeginn.
  • Legen Sie die Versichterten-Chipkarte und 10 Euro bereit. Im zentralen Notfalldienst müssen einmal im Quartal ebenfalls 10 Euro gezahlt werden (Notfalldienstquittung), auch wenn die Praxisgebühr schon entrichtet wurde.
  • Patienten, die bereits schwere gesundheitliche Schäden aufweisen, können schnell zu Notfallpatienten werden. Informieren Sie sich beim behandelnden Arzt über individuelle Hilfe im Notfall, die Sie leisten können, bis der ärztliche Notfalldienst eintrifft.
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