Qualitätszirkel
Qualitätszirkel sind seit Jahren fester Bestandteil ärztlicher und psychotherapeutischer Fortbildung. Auf freiwilliger Basis und zu selbst gewählten Themen tauschen sich Ärzte und Psychotherapeuten über ihre Tätigkeit aus mit dem Ziel der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung. Zunehmend wird die Teilnahme an Qualitätszirkeln als Instrument der Qualitätssicherung auch in Verträgen und Vereinbarungen gefordert.
Die derzeit ca. 470 von den KV Sachsen anerkannten Qualitätszirkel beschäftigen sich mit fachbezogenen Themen aus verschiedenen Gebieten, mit zahlreichen weiteren krankheitsbezogenen Fragestellungen sowie mit Qualitätsmanagement und der Praxisorganisation.
Sie haben Interesse an der Teilnahme an einem Qualitätszirkel? In der Liste im rechten Seitenbereich finden Sie alle anerkannten QZ in Ihrer Region.
Aktuelles
Aufgrund häufiger Anfragen von Moderatoren zum Umgang mit Sponsoring in der Qualitätszirkelarbeit wurde dieses sensible Thema noch einmal gesondert in der Anlage 4 der Leitlinie (Link zur Leitlinie) zur Erläuterung aufgenommen, um die rechtlichen Einschränkungen einer Unterstützung des Qualitätszirkels durch Dritte aufzuzeigen.
Die Qualitätszirkelarbeit und damit der kollegiale Erfahrungsaustausch im Sinne des Qualitätszirkelkonzeptes erfordern grundsätzlich einen geschützten Rahmen, um die Problemanalyse uneingeschränkt durchführen und ausschließlich von fachlichen Aspekten bestimmte Handlungsroutinen erarbeiten zu können.
Grundlagen für die Qualitätszirkel
Grundlage für die Qualitätszirkel-Arbeit sind die Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für Verfahren zur Qualitätssicherung nach § 75 Abs. 7 SGB V.Aufbauend auf der Richtlinie der KBV sind die Grundsätze zur Anerkennung und Förderung der Qualitätszirkel im Bereich der KV Sachsen in der Leitlinie „Qualitätszirkel in Sachsen“ zusammengefasst. Die Leitlinie finden Sie zum Download im rechten Seitenbereich.
Qualitätszirkel werden von der KV Sachsen anerkannt und gefördert, wenn folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- feste Gruppengröße von mindestens 5 Mitgliedern der KV Sachsen und maximal 20 Teilnehmern insgesamt,
- Kontinuität (regelmäßig mindestens 4 Sitzungen im Kalenderjahr),
- kollegiale Diskussion,
- Leitung durch einen geschulten und von der KV Sachsen anerkannten Moderator,
- selbst gewählte Themen mit Bezug zur vertragsärztlichen Versorgung,
- Anwendung von Methoden der Qualitätszirkelarbeit,
- Berücksichtigung evidenzbasierter Leitlinien,
- Datenschutz und
- Unabhängigkeit von Dritten.
Gründung eines neuen Qualitätszirkels
Die Anerkennung eines Qualitätszirkels in der KV Sachsen erfolgt auf Antrag und sofern die erforderlichen Kriterien der Leitlinie erfüllt werden. Der Antrag ist im rechten Seitenbereich unter Formulare abrufbar.
Anerkannte Qualitätszirkel der KV Sachsen werden von einem ausgebildeten und von der KV Sachsen anerkannten Moderator geleitet. Es gelten weiterhin die Übergangsregelungen entsprechend der Leitlinie „Qualitätszirkel in Sachsen“.
Hinweise für Moderatoren
Über die einzelnen Qualitätszirkelsitzungen müssen Protokolle angefertigt werden, die insbesondere Angaben zu den verwendeten Daten und Leitlinien, aber auch zu den Ergebnissen enthalten. Das Protokoll bildet die Grundlage für die Aufwandsentschädigung des Moderators eines Qualitätszirkels und der Anmeldung als Fortbildungsveranstaltung. Zusammen mit einer Teilnehmerliste müssen die Unterlagen innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung bei der KV Sachsen eingereicht werden.
Die Vorlagen für das Protokoll und die Teilnehmerliste können im rechten Seitenbereich heruntergeladen werden.
Fortbildungspunkte für Veranstaltungen anerkannter Qualitätszirkel
Als Maßnahme zur Sicherung der Qualität in der Medizin wird die Qualitätszirkelarbeit als Fortbildung im Rahmen der Fortbildungspflicht nach § 95 d SGB V anerkannt.
Für Mitglieder der Ärztekammer werden die Punkte dem Fortbildungskonto des Teilnehmers im Rahmen des Barcode-Verfahrens gutgeschrieben und sind dort von jedem Teilnehmer selbst im Internet einsehbar. Eine gesonderte Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen erfolgt nicht.
Für Mitglieder der KV Sachsen, mit deren Kammer bisher kein EDV-gestütztes Verfahren zu Übermittlung der Fortbildungspunkte realisiert werden konnte, werden durch die KV Sachsen Teilnahmebescheinigungen erstellt. Diese werden an den Moderator versandt und sind den Teilnehmern beispielsweise in der nächsten Sitzung des Qualitätszirkels auszuhändigen.
