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Medizinische Weiterbildung

Um als niedergelassener Arzt in der speziellen hausärztlichen Versorgung tätig werden zu können, ist eine entsprechende abgeschlossene Weiterbildung zwingende Voraussetzung für eine Zulassung. Durch eine solche Weiterbildung erwirbt ein Arzt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für die zukünftige hausärztliche Tätigkeit.

Die Weiterbildung kann nach Erhalt einer Approbation oder nach der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes begonnen werden. Angeleitet werden die Ärzte von zur Weiterbildung befugten Ärzten.

Rechtliche Grundlage für die Weiterbildung 

ist die Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK), die eng angelehnt ist an die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (BÄK).
Weiterbildungsordnung SLÄKMusterweiterbildungsordnung BÄK

Stufen der Weiterbildung 

Die Weiterbildungsordnung sieht grundsätzlich drei Stufen vor. Sie gliedert sich in die Weiterbildung zum Facharzt, darauf aufbauend zum Facharzt mit zusätzlicher Spezifizierung in einem medizinischen Schwerpunkt sowie in Zusatz-Weiterbildungen. Zusätzlich können sich Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin durch eine Schwerpunktlegung in verschiedenen Gebieten spezialisieren.

Weiterbildung zum Hausarzt  

Interessiert sich ein Mediziner für eine Facharztweiterbildung im hausärztlichen Bereich, so hat er die Wahl zwischen der Weiterbildung zum "Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin" und der zum "Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin".

 

Die Weiterbildungszeit zum „Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
beträgt ebenfalls etwa 60 Monate in verschiedenen Weiterbildungsstätten. Davon
sind 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und
Jugendlichen abzuleisten. Bis zu 12 Monate können im Gebiet Kinder- und
Jugendpsychiatrie und –psychotherapie und/oder Kinderchirurgie ODER 6 Monate in
anderen Gebieten angerechnet werden. Bis zu 12 Monate können in den
Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes und bis zu 24 Monate können im
ambulanten Bereich abgeleistet werden.

 

Die Weiterbildungszeit zum "Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin" beträgt in der Regel 60 Monate in verschiedenen Weiterbildungsstätten. Mindestens zwei Jahre davon sind als Tätigkeit in der stationären internistischen Versorgung vorgesehen. Des Weiteren sind mindestens 24 Monate in der ambulanten hausärztlichen Versorgung vorgesehen. Auch sechs Monate Chirurgie können hier angerechnet werden. Die verbleibenden 12 Monate kann der künftige Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin wahlweise auf Station in der Inneren oder ambulant in der hausärztlichen Praxis ableisten.

  • Kinder-Endokrinologie und Kinder- Diabetologie
  • Kinder-Hämatologie und -Onkologie
  • Kinder-Kardiologie
  • Neonatologie
  • Kinder-Nephrologie
  • Neuropädiatrie
  • Kinder-Pneumologie

Einzelheiten zu diesen Schwerpunkten erfahren Sie in der Sächsischen Weiterbildungsordnung.

Schwerpunkte für Kinder- und Jugendmediziner 

Kinder- und Jugendmediziner haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich in einem Schwerpunkt aufbauend auf ihre allgemeine Facharztweiterbildung zu spezialisieren. Möglich sind zusätzliche Weiterbildungen in folgenden Schwerpunkten:

Zusatz-Weiterbildung 

Eine Zusatz-Weiterbildung beinhaltet eine Spezialisierung in Weiterbildungsinhalten, die man auf freiwilliger Basis zusätzlich zu den Facharzt- und Schwerpunktweiterbildungsinhalten ableisten kann. Sie unterscheiden sich in Ausbildungsumfang und Voraussetzungen deutlich.

Beispiele sind die Zusatz-Weiterbildungen Allergologie, Intensivmedizin, Naturheilverfahren, Palliativmedizin oder Sportmedizin.

Fortbildung  

Ärzte müssen im Rahmen ihrer Fortbildungspflicht in einem Fünf-Jahres-Zyklus je nach ihrer fachlichen Ausrichtung bestimmte zertifizierte Fortbildungen durchlaufen. Zertifiziert werden nur Veranstaltungen, deren Inhalte bestimmten Anforderungen genügen (z.B. müssen Fortbildungen frei von wirtschaftlichen Interessen sein). Ärzte, die sich nur unzureichend oder gar nicht fortbilden, müssen mit Vergütungsabschlägen oder sogar mit dem Entzug der Zulassung rechnen. Gesetzliche Grundlagen für die Fortbildungspflicht sind §§ 95 d und 137 SGB V.

Weiterbildungsbefugten Ärzte 

Eine Auflistung der weiterbildungsbefugten Ärzte in Sachsen für die Facharztkompetenz "Kinder- und Jugendmedizin" finden Sie auf der Homepage der Sächsischen Landesärztekammer:
Eine Auflistung der weiterbildungsbefugten Ärzte in Sachsen für die Facharztkompetenz "Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt/Hausärztin)" finden Sie auf der Homepage der Sächsischen Landesärztekammer: Weiterbildungsärzte "Innere und Allgemeinmedizin".

Weiterbildungsbefugte Ärzte im Freistaat Sachsen

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Förderung der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner

Angehende Allgemeinmediziner bzw. Kinder- und Jugendärzte, die ihre Weiterbildung absolvieren wollen, haben die Möglichkeit, sich diese Weiterbildung von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und in Regionen mit drohender Unterversorgung in Sachsen auch von dem Landesausschuss Ärzte-Krankenkassen fördern zu lassen.
Dabei ist eine monatliche Förderung in Höhe von 1.020 € monatlich möglich. Einzelheiten dazu erfahren Sie in den "Durchführungsbestimmungen der KV Sachsen zur Förderung der Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin und in den anderen Fachgebieten". In Gebieten mit drohender Unterversorgung ist für Weiterbildungsassistenten eine zusätzliche Förderung in Höhe von 600 € möglich. Näheres dazu erfahren Sie in den "Fördermaßnahmen für Gebiete mit drohender Unterversorgung". Für weitere Informationen beachten Sie bitte auch unser "Sicherstellungsstatut".

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Weiterbildungsstellen in Sachsen

Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin bzw. zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin muss von angehenden Medizinern in Sachsen bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Weiterbildungsordnung abgeleistet werden. Dazu zählen in Sachsen die zur Weiterbildung befugten Ärzte und die Akademischen Lehrkrankenhäuser.

WeiterbildungsärzteAkademische LehrkrankenhäuserNoch mehr Informationen rund um das Thema "Ärztliche Weiterbildung", Fördermaßnahmen und Stellenangebote finden Sie auf den Seiten der

Krankenhausgesellschaft Sachsen

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