Programm "Studienbeihilfe"
Der sich abzeichnende Hausärztemangel stellt alle Verantwortlichen im Gesundheitswesen vor große Herausforderungen. Der Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs, insbesondere in ländlichen Regionen, gilt dabei ein besonderes Augenmerk. Vor diesem Hintergrund haben die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und das Sächsische Staatsministerium für Soziales gemeinschaftlich beschlossen, Studienbeihilfen für Medizinstudierende zu gewähren, die sich im Gegenzug verpflichten, für eine bestimmte Dauer als Hausarzt an der vertragsärztlichen Versorgung in einem unterdurchschnittlich versorgten Gebiet in Sachsen teilzunehmen.
Im Januar 2009 wurde die „Vereinbarung zur Durchführung des Programms zur Förderung von Medizinstudenten mit dem Ziel, die hausärztliche Versorgung in unterdurchschnittlich versorgten Gebieten im Freistaat Sachsen zu verbessern (Studienbeihilfe)“ unterzeichnet. Das Programm „Studienbeihilfe“ ist rückwirkend zum 01. Oktober 2008 in Kraft getreten und ermöglicht in den Studienjahren 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 jeweils bis zu 50 Studierenden die Teilnahme.
Die Studienbeihilfe richtet sich an Studierende des Studiengangs Medizin, die an einer deutschen Universität eingeschrieben sind. Der oder die Studierende muss den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden haben. Das Programm „Studienbeihilfe“ läuft über drei Studienjahre, in denen jeweils max. 50 Studierende am Programm teilnehmen können. Für diese Studierenden läuft die Förderung dann individuell für max. 48 Monate.
Der oder die Studierende geht im Gegenzug Verpflichtungen ein, die auf eine spätere hausärztliche Tätigkeit in unterdurchschnittlich versorgten Gebieten Sachsens hinzielen. Um beispielsweise kontinuierlich Einblick in das Fachgebiet Allgemeinmedizin zu erhalten und den Arbeitsalltag eines Hausarztes kennen zu lernen, geht der oder die Studierende eine Patenschaft mit einem sächsischen Hausarzt ein. Die Patenschaftspraxen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen entsprechend eines Kriterienkatalogs anerkannt.
Details zum Inhalt des Programms und zum Verfahren finden Sie unter "Dokumente".
