Programm "Studienbeihilfe"
Der sich abzeichnende Hausärztemangel stellt alle Verantwortlichen im Gesundheitswesen vor große Herausforderungen. Der Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs, insbesondere in ländlichen Regionen, gilt dabei ein besonderes Augenmerk. Vor diesem Hintergrund haben die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und das Sächsische Staatsministerium für Soziales gemeinschaftlich beschlossen, Studienbeihilfen für Medizinstudierende zu gewähren, die sich im Gegenzug verpflichten, für eine bestimmte Dauer als Hausarzt an der vertragsärztlichen Versorgung in einem unterdurchschnittlich versorgten Gebiet in Sachsen teilzunehmen.
Seit Oktober 2008 können pro Studienjahr jeweils bis zu 50 Studierende am Programm Studienbeihilfe teilnehmen. Das Programm ist dabei zunächst bis einschließlich zum Studienjahr 2012/2013 befristet.
Die Studienbeihilfe richtet sich an Studierende des Studiengangs Medizin, die an einer Universität in Deutschland eingeschrieben sind und den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung („Physikum“) bestanden haben. Der Zugang zur Förderung ist also frühestens ab dem dritten Studienjahr möglich.
Die Studienbeihilfe beträgt im ersten und zweiten Beihilfejahr monatlich jeweils 300 Euro. Im dritten Beihilfejahr werden monatlich 400 Euro und im vierten Jahr sogar 600 Euro gezahlt. Insgesamt kann Studienbeihilfe für maximal 4 Jahre (48 Monate) gewährt werden.
Details zum Inhalt des Programms und zum Verfahren finden Sie unter "Dokumente".
Achtung:
Bei Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen bis zum 31.12.2011 kann Studienbeihilfe rückwirkend ab dem 01.10.2011 gewährt werden!
