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Fördermaßnahmen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen


Zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung, drohender Unterversorgung oder festgestelltem zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf kann der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen Fördermaßnahmen beschließen.

Mit den grundlegend überarbeiteten Förderbedingungen wurde im April 2020 der rechtliche Rahmen zur Förderung des Landesausschusses verabschiedet. Die entsprechenden Maßnahmen zur Abwendung der Versorgungsdefizite wurden auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen in Teilen angepasst. Zusätzlich wurden innovative Förderprogramme konzipiert, die weitere Anreize für eine vertragsärztliche Tätigkeit setzen.

Die Fördermaßnahmen werden auch weiterhin kontinuierlich weiterentwickelt, um möglichst zielgenau unterstützen zu können.


Folgende Fördermaßnahmen stehen derzeit (Stand 01.02.2023) in Sachsen zur Verfügung:

  • Förderpauschale - Sicherstellungszuschlag zur Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit
  • Mindestumsatz - Sicherstellungszuschlag zur Gewährleistung des Praxisbetriebs
  • Quereinstieg Allgemeinmedizin - Weiterbildungszuschlag als Gehaltsförderung von Quereinsteigern in die Allgemeinmedizin
  • Hausarzt auf Probe - Gehaltszuschlag für Hausärzte auf Probe zur freiberuflichen Tätigkeit in eigener Niederlassung
  • SPV-Förderung - Förderung der Neueinrichtung von Sozialpsychiatriepraxen durch eine Anschubfinanzierung für neu an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte
  • Förderung Weiterbildungspraxen - Zuschlag zu den Aufwendungen von weiterbildenden Ärzten
  • NÄPA-Förderung- Zuschlag zur Fortbildung als nicht-ärztliche Praxisassistenten
  • Haltepauschale- Sicherstellungszuschlag zur Aufrechterhaltung der vertragsärztlichen Tätigkeit

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