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(Drohende) Unterversorgung und zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf

Den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen obliegt die Fest-stellung, dass in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirkes eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zeit droht und zudem, dass in einem Planungsbereich zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht.

Stellt der Landesausschuss eine Unterversorgung oder drohende Unterversorgung fest, können bei vorliegen der Voraussetzungen Fördermaßnahmen beantragt werden.

Ferner können bei vorliegenden Voraussetzungen in Regionen mit festgestelltem zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf, sofern diese nicht Bestandteil eines (drohend) unterversorgten Planungsbereiches sind, ebenfalls Fördermaßnahmen gewährt werden.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat für folgende Gebiete Unterversorgung festgestellt:

  • Planungsbereich Mittlerer Erzgebirgskreis (Augenärzte)
    (Beschluss vom 04.03.2011)

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat für folgende Gebiete drohende Unterversorgung festgestellt:

  • Planungsbereich Stollberg (Nervenärzte)
    (Beschluss vom 27.10.2010, mit Wirkung ab 01.01.2011)
  • Planungsbereich Mittlerer Erzgebirgskreis (Hausärzte)
    (Beschluss vom 04.05.2011)
  • Planungsbereich Torgau-Oschatz (Hausärzte)
    (Beschluss vom 04.05.2011)
  • Planungsbereich Annaberg (HNO-Ärzte)
    (Beschluss vom 04.05.2011)

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat für folgende Gebiete zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt:

  • Bezugsregion Zschopau (Augenärzte)
    (Beschluss vom 27.10.2010, mit Wirkung ab 01.01.2011)
  • Bezugsregion Weißwasser (Nervenärzte)
    (Beschluss vom 27.10.2010, mit Wirkung ab 01.01.2011)
  • Bezugsregion Weißwasser (Augenärzte)
    (Beschluss vom 02.11.2011, mit Wirkung ab 01.01.2012)
  • Bezugsregion Rochlitz (Nervenärzte)
    (Beschluss vom 02.11.2011, mit Wirkung ab 01.01.2012)
  • Bezugsregion Reichenbach/Vogtl. (Augenärzte)
    (Beschluss vom 02.11.2011, mit Wirkung ab 01.01.2012)
  • Bezugsregion Hartha (Hausärzte)
    (Beschluss vom 27.10.2010, mit Wirkung ab 01.01.2011)
  • Bezugsregion Rosswein (Hausärzte)
    (Beschluss vom 27.10.2010, mit Wirkung ab 01.01.2011)
  • Bezugsregion Ostrau (Hausärzte)
    (Beschluss vom 24.08.2011)
  • Bezugsregion Waldheim (Hausärzte)
    (Beschluss vom 24.08.2011)
  • Bezugsregion Grünhainichen (Hausärzte)
    (Beschluss vom 27.10.2010, mit Wirkung ab 01.01.2011)
  • Bezugsregion Lengefeld (Hausärzte)
    (Beschluss vom 27.10.2010, mit Wirkung ab 01.01.2011)
  • Bezugsregion Wolkenstein (Hausärzte)
    (Beschluss vom 27.10.2010, mit Wirkung ab 01.01.2011)
  • Bezugsregion Marienberg (Hausärzte)
    (Beschluss vom 24.08.2011)
  • Bezugsregion Großdubrau (Hausärzte)
    (Beschluss vom 24.08.2011)
  • Bezugsregion Nossen (Hausärzte)
    (Beschluss vom 02.11.2011, mit Wirkung ab 01.01.2012)

Erläuterung:
Bezugsregionen sind vom Landesausschuss definierte Gebietseinheiten unterhalb der Planungsbereichsebene, in denen zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf geprüft und gegebenenfalls festgestellt werden kann. Grundsätzlich wird hierbei zwischen haus- und fachärztlichen Bezugsregionen differenziert. Während die fachärztlichen Bezugsregionen der bis zum 31.07.1994 geltenden Gebietsdefinition der Altkreise entsprechen (unter Berücksichtigung etwaiger neuer Gemeindegrenzen), wurde im hausärztlichen Bereich eine kleinräumigere und bevölkerungsnahe Bezugsebene herangezogen. Karten, in denen sowohl die hausärztlichen als auch die fachärztlichen Bezugsregionen sowie die Planungsbereiche Sachsens dargestellt sind, finden Sie auf der rechten Seite unter „Dokumente“.

Stand: 01.12.2011