Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der KV Sachsen und der HEK – Hanseatische Krankenkasse mit Wirkung
ab 1. Januar 2012
23.02.2012 Die KV Sachsen und die HEK – Hanseatische Krankenkasse haben, in Ergänzung zur Hautkrebsvorsorge im Rahmen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL), mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 einen unbefristeten Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens abgeschlossen.
Mit diesem Vertrag verfolgen die HEK und die KV Sachsen das Ziel, zu einer weiteren Senkung neuer Hautkrebserkrankungen beizutragen. Der Vertrag umfasst schwerpunktmäßig folgende Inhalte:
- Geltungsbereich (§ 1), Anspruchberechtigter Personenkreis (§ 2)
- Zur Durchführung berechtigte Vertragsärzte (§ 3)
- Umfang des Leistungsanspruchs (§ 4 ), Abrechnung und Vergütung (§ 5)
- Datenschutz (§ 6)
Das Nähere dazu ist dem Vertrag zu entnehmen, welcher auf der Homepage der KV Sachsen veröffentlicht wurde ("Mitglieder" > "Verträge" >"H").
