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Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens zwischen der KV Sachsen und der HEK – Hanseatische Krankenkasse mit Wirkung
ab 1. Januar 2012

23.02.2012

Die KV Sachsen und die HEK – Hanseatische Krankenkasse haben, in Ergänzung zur Hautkrebsvorsorge im Rahmen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL), mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 einen unbefristeten Vertrag nach § 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens abgeschlossen.

Mit diesem Vertrag verfolgen die HEK und die KV Sachsen das Ziel, zu einer weiteren Senkung neuer Hautkrebserkrankungen beizutragen. Der Vertrag umfasst schwerpunktmäßig folgende Inhalte:

  • Geltungsbereich (§ 1), Anspruchberechtigter Personenkreis (§ 2)
  • Zur Durchführung berechtigte Vertragsärzte (§ 3)
  • Umfang des Leistungsanspruchs (§ 4 ), Abrechnung und Vergütung (§ 5)
  • Datenschutz (§ 6)

Das Nähere dazu ist dem Vertrag zu entnehmen, welcher auf der Homepage der KV Sachsen veröffentlicht wurde ("Mitglieder" > "Verträge" >"H").