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Neue Vereinbarungen für 2010 gemäß § 84 SGB V

Zum Jahreswechsel haben die Vertragspartner für verschiedene, neu abgeschlossene Vereinbarungen die Unterschriftsverfahren eröffnet, darunter auch für die Heilmittelvereinbarung 2010, die Arzneimittelvereinbarung 2010 sowie die Vereinbarungen über die Festlegungen der jeweiligen Richtgrößen.

In der Arzneimittelvereinbarung 2010 finden sich in Analogie zum Vorjahr wieder Zielvereinbarungen über Leitsubstanzen, indikationsbezogene Ziele sowie die bekannte Analogpräparateliste. Dabei wurden die Zielfelder zum Teil um neue Gruppen erweitert bzw. den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Bei Einhaltung der vorgegebenen Ziele ist weiterhin eine Befreiung von der Richtgrößenprüfung möglich.

Weitere Informationen finden Sie in den Verordnungs-Rubriken Arzneimittel und Heilmittel.

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