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Information der KBV 191/2011

Gesamtvertrag KBV/Knappschaft: Beendigung des Vertragsverhältnisses zum 31.12.2011

21.12.2011

Gesamtvertrag KBV/Knappschaft

Beendigung des Vertragsverhältnisses zum 31. Dezember 2011

Mit Schreiben vom 23. September 2011 informierte uns die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in obiger Angelegenheit wie folgt:

„… der zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Knappschaft geschlossene Gesamtvertrag wird nicht über das Jahr 2011 hinaus fortgesetzt. Die KBV hat den Gesamtvertrag – einschließlich des als Anlage zum Gesamtvertrag abgeschlossenen Vertrages über die Durchführung einer ambulanten Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung für Versicherte bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres - zum 31. Dezember 2011 gekündigt

Rückführung der Gesamtvertragskompetenz an die Landesebene ab 2012

Durch die Kündigung des Gesamtvertrages wird die Gesamtvertragskompetenz auch für die Knappschaft für die Zeit ab dem 1. Januar 2012 wieder der Landesebene zugeführt. Wir bitten Sie, dies im Rahmen Ihrer regionalen Verhandlungen zu berücksichtigen und die Knappschaft entsprechend in die Verhandlungen Ihrer vertraglichen Regelungen einzubeziehen…“

Schlussfolgerung:

Die nach dem zwischen der KBV und der Knappschaft abgeschlossenen „Vertrag über die Durchführung einer ambulanten Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung …“ beinhaltenden ärztlichen Leistungen sind deshalb mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr berechnungsfähig, wenn es nicht zu einer vertraglichen Neuregelung kommt.

Die betreffenden Verhandlungen dauern derzeit noch an. Sofern auf Landesebene zwischen der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz, und der KV Sachsen eine einvernehmliche Anschlussvereinbarung kurzfristig noch mit Wirkung für das 1. Quartal 2012 abgeschlossen wird, werden wir die an der (künftigen) Vereinbarung teilnehmenden Vertragsärzte umgehend informieren.

Die KV Sachsen bittet um Kenntnisnahme.