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Erweiterte Förderung der Online-Abrechnung

06.12.2011

Die Online-Abrechnung - und die damit verbundene finanzielle Förderung - wurde in den letzten Quartalen verstärkt in Anspruch genommen. Aus diesem Grund und um die positive Entwicklung der Online-Abrechnung weiterhin fortzusetzen, beschloss die Vertreterversammlung der KVS am 23.11.2011 eine Verlängerung der Förderung um ein weiteres Jahr.  Vorgesehen ist, dass neu hinzukommende Online-Abrechner mit einer Einmalzahlung in Höhe von nunmehr 400,00 €  gefördert werden.

Grundlage für diese Einmalförderung bleibt die Teilnahme von Praxen zugelassener Ärzte/Psychotherapeuten an der Online-Abrechnung über KV-SafeNet*. Die Förderung gilt ab dem 01.01.2012 (Abrechnung für das Quartal I/2012) und wird bis zum 31.12.2012 (inkl. Abrechnung für das Quartal IV/2012) gewährt. Die Zahlung erfolgt automatisch und zusammen mit der Honorarzahlung; niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sowie MVZ brauchen also diesbezüglich keinen Antrag zu stellen. Zu Beginn des nächsten Jahres wird auf unserer Homepage im Bereich Online-Initiative > Förderung & Rahmenverträge eine aktualisierte Förderrichtlinie hinterlegt, der Sie alle detaillierten Regelungen entnehmen können.

Verwaltungskostenumlage für Online-Abrechner

Die Vertreterversammlung hat ebenfalls am 23.11.11 im Rahmen der Bestätigung des Haushalts der KV Sachsen für das Jahr 2012 beschlossen, die Verwaltungskostenumlage für diejenigen, die online abrechnen mit Beginn der Abrechnung des Quartals IV/2011 noch einmal abzusenken, von bisher 2,2 % auf 2,1 %.