Flunitrazepam Verordnungen ab 01.11.2011 nur noch auf Betäubungsmittel-Rezept möglich
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte informierte, dass im Rahmen der 25. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung die Ausnahmeregelung für Flunitrazepam haltige Arzneimittel mit bis zu 1 mg Flunitrazepam zum 01. November 2011 gestrichen wird.
Ab diesem Zeitpunkt sind Verschreibungen ausnahmslos auf Betäubungsmittel-Rezept zu tätigen.
